Vorvertrag vor Arbeitslosigkeit-Zuschüsse verloren

Hallo,

ich beabsichtige einen Laden zu übernehmen.
Nun ist es so, dass ich z.Z. noch krankgeschrieben bin und mich somit erst Mitte Februar arbeitslos melden kann.
Ich weiss, dass es Gründungszuschüsse gibt, aber erst, wenn man arbeitslos gemeldet ist und auch noch nicht „gekauft“ ist.
Nun muss das ja alles gnau geplant werden, um keine Fehler zu machen und damit Überbrückungsgeld etc., Kredite beantragt werden können.
Für die Übernahme des Ladens müssen auch noch kleine Kurse absolviert werden, die ca. 10.000 Euro kosten.
Das Problem ist für beide Seiten folgendes: Ich würde das Geschäft abschliessen, klappt aber aber nur wenn ich den Kredit bekomme.
Damit ich abgesichert bin, würde ich gerne irgendwie einen Vertrag abschliessen, denn nicht dass ich mich in die teuren Kurse stürze und dann wird an jemand anderen verkauft…Umgekehrt braucht der Verkäufer auch irgend eine Zusage von mir, die ggf. an der Kreditvergabe scheitern könnte.Kann man so eine Art Vorvertrag machen??..oder gefährde ich dann meine Unterstützung vom Arbeitsamt + Gründerkredite?
Der Laden soll 43000 kosten und leider habe ich auch einen Mitkonkurenten. Der Verkäufer würde mich bevorzugen, hat jedoch Bedenken, dass er dann da steht…Was kann ich machen?Fördert das Arbeitsamt auch Kurse, die zur Existenzgründung beitragen?
Vielen Dank für Antworten.

Hallo …

vielleicht können Sie mal sagen, für welche Kurse Sie 10.000€ zahlen wollen, wie hoch die Finanzierungssumme insgesamt sein soll und wie hoch das Eigenkapital ist.

Wenn so intensiv nach Zuschüssen gefragt wird, dann ist das Eigenkapital in der Regel sehr gering und bei einer Finanzierungssumme von über 50.000€ kommt das Problem der Besicherung (Bürgschaft, Sicherungsübereignung etc.) auf, sodass die Chance einen Kredit zu erhalten enorm schrumpfen kann.

MfG
BEBOUB

Hallo,

ich beabsichtige einen Laden zu übernehmen.

Gesetz des Kaufmanns Nr. 1: übernehme nie einen Laden, denn es werden nur Läden abgegeben, die nicht laufen.

Nun ist es so, dass ich z.Z. noch krankgeschrieben bin und
mich somit erst Mitte Februar arbeitslos melden kann.

Das muss falsch sein. Man muss sich arbeitlos/suchend melden, sobald ersichtlich ist, daß der Fall der AL eintreten kann. Das momentane gesundheitliche Befinden hat keine Auswirkung. (Es sei denn man liegt im koma, das w2äre ein akzeptabler anerkenneswerter Hinderungsgrund.)

Ich weiss, dass es Gründungszuschüsse gibt, aber erst, wenn
man arbeitslos gemeldet ist und auch noch nicht „gekauft“ ist.

Ein Gründugnszuschuss hat nichts mit dem Status, Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Selbständiger zu tun.

Es war mal richtig, daß bei Antragstellung der Exsitenzgründungsdarlehen die selbständige Tätigkeit noch nciht begonnen sein durfte. Vorarbeiten durften allerdings gemacht werden. Da soltlest du zum aktuellen gesetzesstand mal die Hilfe eines Beratersm in Anspruch nehmen.

Nun muss das ja alles gnau geplant werden, um keine Fehler zu
machen und damit Überbrückungsgeld etc., Kredite beantragt
werden können.

Wer Überbrückungsgeld kriegt, kriegt meist keinen Kredit.

Für die Übernahme des Ladens müssen auch noch kleine Kurse
absolviert werden, die ca. 10.000 Euro kosten.

Diese „kleinen Kurse“ lass lieber bleiben. Das wird nur Nepp sein.

Das Problem ist für beide Seiten folgendes: Ich würde das
Geschäft abschliessen, klappt aber aber nur wenn ich den
Kredit bekomme.

D.h. als nix wie los und den Kredit beantragen.

Damit ich abgesichert bin, würde ich gerne irgendwie einen
Vertrag abschliessen, denn nicht dass ich mich in die teuren
Kurse stürze und dann wird an jemand anderen
verkauft…Umgekehrt braucht der Verkäufer auch irgend eine
Zusage von mir, die ggf. an der Kreditvergabe scheitern
könnte.Kann man so eine Art Vorvertrag machen??

Ja, aber nie ohne RA.

…oder

gefährde ich dann meine Unterstützung vom Arbeitsamt +
Gründerkredite?

Nein, bei Vorverträgen nicht.

Der Laden soll 43000 kosten und leider habe ich auch einen
Mitkonkurenten. Der Verkäufer würde mich bevorzugen, hat
jedoch Bedenken, dass er dann da steht…Was kann ich
machen?

Unbedingt sofort alle Verhandlungen abbrechen:

  1. Was kostet an dem Laden 43.000 Euro?
  2. Es gibt keine Kurse für „Läden“, die 10000 Euro kosten.
  3. Der Mitkonkurrent ist gelogen, weil du so geil auf den Laden bist und den Preis garnicht erst anzweifelst und garnicht erst anfängst genau zu überlegen.
  4. Du solltest eher bedenken, daß du nicht hinterher da stehst…

Fördert das Arbeitsamt auch Kurse, die zur

Existenzgründung beitragen?

Nein, da diese Kurse bei der IHK 1. meist eh umsonst sind, 2. gibt es Gründugnsberatungszuschüsse.

Vielen Dank für Antworten.

gruss

Hallo,

danke für Deine Antworten.

Anbei noch ein paar ergänzende Informationen:

Gesetz des Kaufmanns Nr. 1: übernehme nie einen Laden, denn es werden nur Läden abgegeben, die nicht laufen.

Gute Umsätze, Laden wird aus privaten Gründen abgegeben ( Krankheit)

Nun ist es so, dass ich z.Z. noch krankgeschrieben bin und
mich somit erst Mitte Februar arbeitslos melden kann.

Das muss falsch sein. Man muss sich arbeitlos/suchend melden, sobald ersichtlich ist, daß der Fall der AL eintreten kann. Das momentane gesundheitliche Befinden hat keine Auswirkung. (Es sei denn man liegt im koma, das w2äre ein akzeptabler anerkenneswerter Hinderungsgrund.)

Doch ist richtig, ich bin gekündigt worden, direkt krank gemeldet und habe mich dann vorsorglich arbeitlos/suchend gemeldet, A-Geld erhalte ich erst, wenn ich gesund geschrieben werde - dann erst werden die Anträge bearbeitet. Z.Z erhalte ich Krankengeld.

Ich weiss, dass es Gründungszuschüsse gibt, aber erst, wenn
man arbeitslos gemeldet ist und auch noch nicht „gekauft“ ist.

Ein Gründugnszuschuss hat nichts mit dem Status, Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Selbständiger zu tun.

Ich meine das Überbückungsgeld und weitere Zuschüsse vom Arbeitsamt - auch Förderkredite müssen vorher beantragt sein.

Es war mal richtig, daß bei Antragstellung der Exsitenzgründungsdarlehen die selbständige Tätigkeit noch nciht begonnen sein durfte. Vorarbeiten durften allerdings gemacht werden. Da soltlest du zum aktuellen gesetzesstand mal die Hilfe eines Beraters in Anspruch nehmen.

Genau, mit dem Vorarbeiten bin ich mir unsicher- da bräuchte ich Info`s, welchen Berater kann man fragen, denn ich wollte mich beim A-Amt nicht selber in die Pfanne hauen.

Nun muss das ja alles gnau geplant werden, um keine Fehler zu
machen und damit Überbrückungsgeld etc., Kredite beantragt
werden können.

Wer Überbrückungsgeld kriegt, kriegt meist keinen Kredit. UPPS - wieso das denn???

Für die Übernahme des Ladens müssen auch noch kleine Kurse
absolviert werden, die ca. 10.000 Euro kosten.

Diese „kleinen Kurse“ lass lieber bleiben. Das wird nur Nepp sein.
.h. als nix wie los und den Kredit beantragen.

Es handelt sich um eine Übernahme eines Reformhauses - da sind diese Kurse + Mitgliedschaft Pflicht. Kurse sind aber berechtigt, da man auch einen Arzneimittelsachkundenachweis braucht.

Damit ich abgesichert bin, würde ich gerne irgendwie einen
Vertrag abschliessen, denn nicht dass ich mich in die teuren
Kurse stürze und dann wird an jemand anderen
verkauft…Umgekehrt braucht der Verkäufer auch irgend eine
Zusage von mir, die ggf. an der Kreditvergabe scheitern
könnte.Kann man so eine Art Vorvertrag machen??

Ja, aber nie ohne RA. ---- Ja, der ist aber super teuer und den würde ich mir gerne sparen und das ist die Frage, ob mir so ein Vorvertrag nicht alles an „Zuschüssen“ kaputt macht.

…oder

gefährde ich dann meine Unterstützung vom Arbeitsamt +Gründerkredite?

Nein, bei Vorverträgen nicht.

Der Laden soll 43000 kosten und leider habe ich auch einen
Mitkonkurenten. Der Verkäufer würde mich bevorzugen, hat
jedoch Bedenken, dass er dann da steht…Was kann ich
machen?

Unbedingt sofort alle Verhandlungen abbrechen:

  1. Was kostet an dem Laden 43.000 Euro? Man sagt 10% vom Nettoumsatz + Inventar + Warenbestand ( der beträgt schon 20000).
  2. Es gibt keine Kurse für „Läden“, die 10000 Euro kosten. Doch in der Reformhausbranche
  3. Der Mitkonkurrent ist gelogen, weil du so geil auf den Laden bist und den Preis garnicht erst anzweifelst und garnicht erst anfängst genau zu überlegen. Leider nicht gelogen, weiss ich aus zuversichtlicher Quelle
  4. Du solltest eher bedenken, daß du nicht hinterher da stehst…

Gruß

Chrisi

Gute Umsätze, Laden wird aus privaten Gründen abgegeben (
Krankheit)

Gute Umsätze sind ja toll, aber was bleibt nach den Kosten? Das ist oft das Problem. ich könnte eine firma kaufen, die 1,8 Mio Umsatz macht. Preis 1 Euro + Maschinen für 200 000 Euro. Das Problem: Rendite = GF-Gehalt.

Wenn der Vorinhaber wg. Krankheit abgibt, sind es wahrscheinlich die finanziellen Sorgen, die ihn krankgemacht haben.

Doch ist richtig, ich bin gekündigt worden, direkt krank
gemeldet und habe mich dann vorsorglich arbeitlos/suchend
gemeldet, A-Geld erhalte ich erst, wenn ich gesund geschrieben
werde - dann erst werden die Anträge bearbeitet. Z.Z erhalte
ich Krankengeld.

Hier hast du (auch) recht, aber der Unterschied liegt in der Meldung und nicht im Bezug oder der Bezugsberechtigung der Versicherungsleistung ALG. sobald du gemeldet bist kannst du auch bereits Anträge stellen. Allerdings bei deinem Investitionsvolumen auf die Ich-AG Zuschüsse abzustellen ist mehr als fraglich. Läuft das Geschäft wirklich, kannst du alle deinen sozialen Absicherungen eh aus den Einnahmen bezahlen.

Ich meine das Überbückungsgeld und weitere Zuschüsse vom
Arbeitsamt - auch Förderkredite müssen vorher beantragt sein.

Vergiss einfach die AA-Zuschüsse. Mache mit einem Berater einen vernünftigen Businessplan und du wirst sehen, wo Geld herkommt und wo Geld hinfliessen muss und wo Geld liegen bleibt.

Wer Überbrückungsgeld kriegt, kriegt meist keinen Kredit.
UPPS - wieso das denn???

wovon willst du den Kredit denn bezahlen? ein Gründungsdarlehen (achte auf den unterschied in der Bezeichnung) muss sich eh aus dem Geschäft heraus finanzieren.

Zudem gibt es Ausschlüsse, daß der Kredit A nur möglich ist wenn B nciht in anspruch genommen. Beispiel: spezielle Frauenförderprogramme. maximale Förderbeträge 50.000 aber nur wenn keine anderen Darlehen in Anspruch genommen werden. Was nutzt dir das Frauenprogramm, wenn du 100.000 bruachst (Beispiel)

Es handelt sich um eine Übernahme eines Reformhauses - da sind
diese Kurse + Mitgliedschaft Pflicht. Kurse sind aber
berechtigt, da man auch einen Arzneimittelsachkundenachweis
braucht.

Ich ahne was von Franchise wahrscheinlich „die Kette“ „Reformhaus“ „Fuchs“ oer ähnliches. Hier darfst du nix durcheinander werfen: franchisegebühren sind Betriebsausgaben. Schulungen sollten in der Franchisegebühr enthalten sein. (Oder sind versteckte Einmalzahlungen, dann Vorsicht)

Zudem sollten die Franchise (Lizenzgeber) eigentlich die Beratungsleistung zur Gründung/Übbernahme/finanzierung/Besicherung von haus aus leisten. Frag doch mal in der Konzernzentrale.

Ja, aber nie ohne RA. ---- Ja, der ist aber super teuer und
den würde ich mir gerne sparen und das ist die Frage, ob mir
so ein Vorvertrag nicht alles an „Zuschüssen“ kaputt macht.

Den rechtsanwalt gespart (200 Euro Berathonorar) und dann aber 50.000 verloren. Rechne dir den Spareffekt selber ausd. Existenzgrüdner werden es wahrscheinlcih nie verstehen, was „notwendige“ Gründungsvorkosten sind.

  1. Was kostet an dem Laden 43.000 Euro? Man sagt 10% vom
    Nettoumsatz + Inventar + Warenbestand ( der beträgt schon
    20000).

Was ist Nettoumsatz? Nur akzeptabel, wenn der Gewinn vor Steuer gemeint ist.
Inventar sit nix wert, wenn es älter als 2 Jahre ist.
Warenbestand ist lediglich mit 30% vom einkaufspreis zu bewerten. Artikel mit Verfallsdatum sind mit 0 zu bewerten.

  1. Es gibt keine Kurse für „Läden“, die 10000 Euro kosten.
    Doch in der Reformhausbranche

auch dort nicht!

  1. Der Mitkonkurrent ist gelogen, weil du so geil auf den
    Laden bist und den Preis garnicht erst anzweifelst und
    garnicht erst anfängst genau zu überlegen. Leider nicht
    gelogen, weiss ich aus zuversichtlicher Quelle

„Zuversichtliche Quelle“ *gg* Strohmännder, Blender und Quellen sind nicht haftbar zu machen!

gruss