Hallo,
danke für Deine Antworten.
Anbei noch ein paar ergänzende Informationen:
Gesetz des Kaufmanns Nr. 1: übernehme nie einen Laden, denn es werden nur Läden abgegeben, die nicht laufen.
Gute Umsätze, Laden wird aus privaten Gründen abgegeben ( Krankheit)
Nun ist es so, dass ich z.Z. noch krankgeschrieben bin und
mich somit erst Mitte Februar arbeitslos melden kann.
Das muss falsch sein. Man muss sich arbeitlos/suchend melden, sobald ersichtlich ist, daß der Fall der AL eintreten kann. Das momentane gesundheitliche Befinden hat keine Auswirkung. (Es sei denn man liegt im koma, das w2äre ein akzeptabler anerkenneswerter Hinderungsgrund.)
Doch ist richtig, ich bin gekündigt worden, direkt krank gemeldet und habe mich dann vorsorglich arbeitlos/suchend gemeldet, A-Geld erhalte ich erst, wenn ich gesund geschrieben werde - dann erst werden die Anträge bearbeitet. Z.Z erhalte ich Krankengeld.
Ich weiss, dass es Gründungszuschüsse gibt, aber erst, wenn
man arbeitslos gemeldet ist und auch noch nicht „gekauft“ ist.
Ein Gründugnszuschuss hat nichts mit dem Status, Arbeitnehmer, Arbeitsloser, Selbständiger zu tun.
Ich meine das Überbückungsgeld und weitere Zuschüsse vom Arbeitsamt - auch Förderkredite müssen vorher beantragt sein.
Es war mal richtig, daß bei Antragstellung der Exsitenzgründungsdarlehen die selbständige Tätigkeit noch nciht begonnen sein durfte. Vorarbeiten durften allerdings gemacht werden. Da soltlest du zum aktuellen gesetzesstand mal die Hilfe eines Beraters in Anspruch nehmen.
Genau, mit dem Vorarbeiten bin ich mir unsicher- da bräuchte ich Info`s, welchen Berater kann man fragen, denn ich wollte mich beim A-Amt nicht selber in die Pfanne hauen.
Nun muss das ja alles gnau geplant werden, um keine Fehler zu
machen und damit Überbrückungsgeld etc., Kredite beantragt
werden können.
Wer Überbrückungsgeld kriegt, kriegt meist keinen Kredit. UPPS - wieso das denn???
Für die Übernahme des Ladens müssen auch noch kleine Kurse
absolviert werden, die ca. 10.000 Euro kosten.
Diese „kleinen Kurse“ lass lieber bleiben. Das wird nur Nepp sein.
.h. als nix wie los und den Kredit beantragen.
Es handelt sich um eine Übernahme eines Reformhauses - da sind diese Kurse + Mitgliedschaft Pflicht. Kurse sind aber berechtigt, da man auch einen Arzneimittelsachkundenachweis braucht.
Damit ich abgesichert bin, würde ich gerne irgendwie einen
Vertrag abschliessen, denn nicht dass ich mich in die teuren
Kurse stürze und dann wird an jemand anderen
verkauft…Umgekehrt braucht der Verkäufer auch irgend eine
Zusage von mir, die ggf. an der Kreditvergabe scheitern
könnte.Kann man so eine Art Vorvertrag machen??
Ja, aber nie ohne RA. ---- Ja, der ist aber super teuer und den würde ich mir gerne sparen und das ist die Frage, ob mir so ein Vorvertrag nicht alles an „Zuschüssen“ kaputt macht.
…oder
gefährde ich dann meine Unterstützung vom Arbeitsamt +Gründerkredite?
Nein, bei Vorverträgen nicht.
Der Laden soll 43000 kosten und leider habe ich auch einen
Mitkonkurenten. Der Verkäufer würde mich bevorzugen, hat
jedoch Bedenken, dass er dann da steht…Was kann ich
machen?
Unbedingt sofort alle Verhandlungen abbrechen:
- Was kostet an dem Laden 43.000 Euro? Man sagt 10% vom Nettoumsatz + Inventar + Warenbestand ( der beträgt schon 20000).
- Es gibt keine Kurse für „Läden“, die 10000 Euro kosten. Doch in der Reformhausbranche
- Der Mitkonkurrent ist gelogen, weil du so geil auf den Laden bist und den Preis garnicht erst anzweifelst und garnicht erst anfängst genau zu überlegen. Leider nicht gelogen, weiss ich aus zuversichtlicher Quelle
- Du solltest eher bedenken, daß du nicht hinterher da stehst…
Gruß
Chrisi