Vorvertrag zu einem Mietvertrag

Hallo,

ich habe einen Vorvertrag zu einem Mietvertrag abgeschlossen. In diesem ist vereinbart worden, dass der Vermieter und Mieter (ich) einen Mietvertrag abschließen werden. Von diesem bin ich einen Tag später mündlich zurückgetreten und zwei Tage später zur Sicherheit auch nochmals schriftlich. Meine Frage: Ist es möglich, das der Vermieter irgendwelche Ansprüche gegen mich stellen kann, wenn er die Wohnung nicht vermietet.

Vielen dank für Eure Hilfe

Jörg

Hallo Jörg,

bin kein Jurist und vielleicht liegt es daran, daß ich den Sinn von Vorverträgen wohl nie begreifen werde. Entweder gibt es eine beiderseitige, verbindliche Willenserklärung, dann ist es ein Vertrag, dann braucht man auch keinen Vorvertrag. Oder es gibt keine beiderseitige Willenserklärung, damit auch keinen Vertrag. Vorvertrag auch überflüssig.

Was steht denn da genau drin in diesem „Vorvertrag“, nur dieser eine einzige, von Dir wiedergegebene Satz?

Gruß
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, hier ist Günter,

ein Vorvertrag und eine mündliche Zusage schliessen sich aus. Entweder hast Du eine mündliche Zusage erteilt und bist haftbar, also auch zahlungspflichtig oder ihr habt einen Vorvertrag abgeschlossen und hierbei ist beachtlich, was vereinbart wurde, um das Zustandekommen des Mietvertrages zu begründen oder wurde im Vorvertrag bis zur Vorlage eines Mietvertrages eine Vereinbarung geschlossen, die beinhaltet, dass es die Wohnung an Dich vermietet wird, weitrere Fragen im Mietvertrag geklärt werden.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]