Vorvertrag

Hallo www´ler

Wir sind drauf und dran eine DHH zu erwerben. Da der Verkäufer aber derzeit sein neues Objekt erst baut wird der Einzug sich noch bis Anfang nächsten Jahres hinziehen. Was für Möglichkeiten gibt es, für beide Seiten, Rechtssicherheit zu erhalten, daß die Immobilie in der Zwischenzeit nicht an einen Anderen verkauft werden kann, bzw. daß der Käufer es sich dann doch anders überlegt ? Reicht hier evtl. die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch oder bedarf es hier eines seperaten notariellen Vertrages ?
Habt Ihr evtl. praktische Erfahrung in einem ähnlichen Fall ?

Vielen Dank für Eure Antworten

Tom

Kauft das Haus heute und vermerkt im Kaufvertrag den Nutzen- / Lastenübergang auf ein späteres Datum (z.B. 01.02.2002). Stellt die Kaufpreisfälligkeit zum Nutzen- / Lastenübergang. Somit habt ihr das Grundstück mit Haus gekauft und der Verkäufer kann in Ruhe sein Haus weiterbauen. Pönalisiert den Kaufvertrag, daß heißt, wenn der Verkäufer später als vereinbart auszieht, ist eine Vertragssrafe von DM X pro Tag fällig ohne eines Nachweises eines Schadens. Macht eine Bestandsaufnahme des jetzigen Bauzustandes als Vertragsbestandteil, damit der Verkäufer keine baulichen Veränderungen ohne Euere Zustimmung vornehmen kann.

Viel Spaß im neuen Haus

Christian