In 2004 habe ich eine Lebensversicherung mit Zusatz Berufsunfähigkeits-versicherung abgeschlossen. Jetzt bin ich Berufsunfähig geworden und möchte Leistungen beziehen.
Damals fühlte ich mich gesund, in den Jahren vor Vertragsabschluss und danach habe ich jeweils Beitragsrückerstattungen erhalten.
Die Gesundheitsfragen hatte ich damals nach bestem Wissen wahrheitsgemäß beantworten. Diese erstreckten sich auf die mir bekannten Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Jetzt habe ich die Krankenkasse angeschrieben um dort eventuell bekannte Diagnosen zu erfragen. Heraus kamen für 2003 die Diagnosen Gastritis und Darmpilz. Wären dies bei Vertragsabschluss der Lebensversicherung gefahrenerheblichen Umstände gewesen? Auch gab es erst seit 2006 die kleine Kürzel V/G als Vorschrift für Verdacht und Gesichert.
Frage nun: Hätte der Versicherer einen anderen Vertrag mit mir abgeschlossen (Leistungsausschluss?) wenn er diese Diagnosen gekannt hätte? -Oder ist ein Leistungsausschluss nach mehr als 5 Jahren ohne Leistungsabruf hier gar verjährt?
Bereits mit Vertragsschluss habe ich den Versicherer erlaubt alle meine gemachten gesundheitlichen Angaben selber bei Ärzten und Krankenkassen etc. nachzuprüfen. Hätte er es dann nicht selber herausfinden können/ müssen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten