Vorvertragliche Anzeigenpflichstverletzung

In 2004 habe ich eine Lebensversicherung mit Zusatz Berufsunfähigkeits-versicherung abgeschlossen. Jetzt bin ich Berufsunfähig geworden und möchte Leistungen beziehen.

Damals fühlte ich mich gesund, in den Jahren vor Vertragsabschluss und danach habe ich jeweils Beitragsrückerstattungen erhalten.

Die Gesundheitsfragen hatte ich damals nach bestem Wissen wahrheitsgemäß beantworten. Diese erstreckten sich auf die mir bekannten Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Jetzt habe ich die Krankenkasse angeschrieben um dort eventuell bekannte Diagnosen zu erfragen. Heraus kamen für 2003 die Diagnosen Gastritis und Darmpilz. Wären dies bei Vertragsabschluss der Lebensversicherung gefahrenerheblichen Umstände gewesen? Auch gab es erst seit 2006 die kleine Kürzel V/G als Vorschrift für Verdacht und Gesichert.

Frage nun: Hätte der Versicherer einen anderen Vertrag mit mir abgeschlossen (Leistungsausschluss?) wenn er diese Diagnosen gekannt hätte? -Oder ist ein Leistungsausschluss nach mehr als 5 Jahren ohne Leistungsabruf hier gar verjährt?

Bereits mit Vertragsschluss habe ich den Versicherer erlaubt alle meine gemachten gesundheitlichen Angaben selber bei Ärzten und Krankenkassen etc. nachzuprüfen. Hätte er es dann nicht selber herausfinden können/ müssen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Hallo.
Natürlich sollten Sie beim Abschluß, ihnen bekannte Erkrankungen angegeben werden es heisst hier nach bessten Wissen und Gewissen…
Es kommt nun darauf an aus welchen Grund Sie jetzt Berufsunfähig sind, kann die Gesellschaft hier einen Zusammenhang feststellen könnte Sie den Vertrag rückwirkend auf die Vorvertragliche Anzeigepflicht bis
zu 10 Jahre…PDF

Am besten sich mit der Leistungsabteilung in verbindung setzen.

PS: Sind Sie hier ausdrücklich von dem Vermittler gefragt worden, ansonsten können Sie hier gegenüber der
Versicherung klarlegen Sie haben dies erwänt der Beraten hatte dies aber nicht aufgenommen.Wenn das so
gewesen wäre hätten Sie Ansprüche gegenüber dem Vermittler.

MFG
Übersicht über die Konsequenzen einer vorvertraglichen - EMRT
www.emrt.de/…/KonsequenzbeivorvertraglicherAnzeige…
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
Übersicht über die Konsequenzen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (v. AV) gemäß VVG §§19 bis 22, (nur in der Lebensversicherung) §157 und …

Lieben Dank für die Antwort. Die Vermittlerin damals hatte mich nicht besonders auf die sensiblen Gesundheitsfragen hingewiesen. Wir waren die Vertragsfragen recht rasch durchgegangen. Sie befand damals meine angegebenen Grippen, Darminfekte, Pilz und Gastritis als unrelevant und hat sie nicht eingetragen. Und in der Tat, hatte ich auch sonst nichts gravierendes. Heute habe ich nach mehreren Burnouts eine Chronische Erschöpfung mit Schmerzstörungen. Das nimmt mich nun schon seit einem Jahr und wohl noch längerfristig aus dem Job.

Hallo .
Nun würde ich dieses Beratungsgespräch von damals in den Gedanken rufen, hatte Sie damals auch einen Zeugen dabei der dies auch Bestätigen könnte. Das die Beraterin hier auf ihre Gesundheitsfragen keine Einträge gemacht hatte.Vielleicht haben Sie hierzu das Beratungsprotokoll noch. Wenn nicht bitte aus ihrem Gedächtnis den Ablauf Dokumentieren und dies dann der Gesellschaft mitteilen das Sie hier alle damals gestellten Fragen Beantwortet haben aber die Beraterin dies nicht eingetragen hatte " weil diese es nicht als
wichtigen Grund hielt" Wenn das auch noch ein Zeuge Bestätigen kann, haben Sie gute Karten mit einem Rechtsanwalt hier auch Ihre Leistungen einzuklagen.
Ich hoffe Sie haben noch den Namen und Adresse der Beraterin und ob diese noch Tätig ist. Denn die meisten Beraten sollten eigentlich eine Vermögensschadenshaftpflicht haben.

Wie gesagt wenn Sie so vorgehen kann Ihnen jeder Rechtsanwalt dabei helfen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

MFG B.B

Ja, so werde ich es versuchen. Damals war eine Zeugin mit dabei. Ich werde versuchen die Beraterin, deren Namen ich im Schriftverkehr noch habe, ausfindig zu machen und mir sicherheitshalber einen Anwalt nehmen. Zu wichtig sind mir diese Einkünfte um die Zeit und Ruhe zu haben meine Genesung voran zu treiben. Vielleicht bin ich dann in 1-3 Jahren wieder so fit und stabil, das ich das Geld der BU sowieso nicht mehr brauche und mich nicht mehr einschränken muss.
Danke für die Beratung!

Viel Glück dabei…

MFG B.B http://www.lv-makler-feuerwehr.de