Hallo,
ich habe bei den Angaben für eine BU-Versicherung vergessen, einen Arztbesuch anzugeben, bei dem es um Rückenbeschwerden ging.
Ich hatte mich damals nur nachts verlegen und hatte Schmerzen. Seither nie mehr etwas. Heute weiss ich, dass dies eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist.
Aber nach wie viel Jahren ist dies nicht mehr relevant?
Ach so: Dies alles war im Jahr 2003 - seither läuft die BU-Versicherung.
tommyboy
Hallo Tommyboy,
sofern ich das richtig lese hast Du es ja vergessen und nicht schuldhaft verschwiegen. Du kannst Dich also von den Sorgen befreien.
Solltest DU aber eine Hammerrückengeschichte gehabt haben mit schweren Folgen, die Dich irgendwann wieder einholt wird es schwer zu beweisen, dass man so etwas vergisst.
Aber ansosten . . . keep cool 
Viele Grüße
Andreas
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Hallo,
uch bin kein BU-Experte, aber das ist die Sparte, in der die meisten Prozesse zu diesem Thema anhängig sind und waren… es gibt ungefähr 4 Millionen Urteile.
Die Einschätzung meines Vorredners halte ich für „dünn“, und wenn das die Wahrheit trifft, wäre das wohl ein Glückstreffer.
Hier geht es ja doch ans Eingemachte, daher würde ich empfehlen: nimm ein wenig Geld in die Had (300 EUR ?!) und bitte einen Fachanwalt um seine schriftliche Expertise. Dann hast Du entweder Ruhe oder weißt, was zu tun ist.
Grüße, M
Nochmal Hallo,
hinsichtlich der Vorvertraglichen Anzeigepflicht:
Die Einschätzung meines Vorredners halte ich für „dünn“, und
wenn das die Wahrheit trifft, wäre das wohl ein Glückstreffer.
So? Auf welcher Annahme stützt sich das bei Dir? Wann hast Du Deine Prüfung zu Rechtsgrundlagen gemacht und wieviel Prozent hast Du erreicht?
Hier geht es ja doch ans Eingemachte, daher würde ich
empfehlen: nimm ein wenig Geld in die Had (300 EUR ?!) und
bitte einen Fachanwalt um seine schriftliche Expertise. Dann
hast Du entweder Ruhe oder weißt, was zu tun ist.
Unfug. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, melde doch einfach Deine vorvertragliche Erkrankung nach. Dann weisst Du genau, was passiert.
Viele Grüße
Andreas
Hallo again,
okay, ich hab dann nochmal nachgeschaut. Also, sofern Du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die Angaben nicht gemacht hast, kann Dir nur passieren, dass ab Kenntnis der Vorerkrankung der Versicherer innerhalb eines Monats kündigt. Eine rückwirkende Kündigung ist bei fahrlässiger oder schuldloser Anzeigepflichtverletzung nicht möglich (neues VVG - Versicherungsvertragsgesetz).
Ich bleibe bei meinem zweiten Tipp. Ruf den Versicherer an, melde es nach, sag Du hast es vergessen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Versicherer reagiert. Entweder schmeisst er Dich raus oder er erhöht den Beitrag, oder er macht einen Ausschluß (würde ich bei Rücken aber nicht empfehlen) oder er macht gar nichts.
Auf jeden Fall wäre das der sichere Weg.
Viele Grüße
Andreas
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Auch nochmal hallo,
So? Auf welcher Annahme stützt sich das bei Dir? Wann hast Du
Deine Prüfung zu Rechtsgrundlagen gemacht und wieviel Prozent
hast Du erreicht?
Hab ich ja gesagt, ca. 4 Millionen Urteile. „BGB-Schein“ und Versicherungsrecht 92 und 96 Punkte.
Unfug. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, melde doch
einfach Deine vorvertragliche Erkrankung nach. Dann weisst Du
genau, was passiert.
Das stimmt. Damit schaffst Du aber Fakten, die Du vielleicht nicht schaffen willst. Wenn der Vertrag dann nämlich in die Binsen geht, wirst Du Dich in D nicht mehr BU-versichern können. Du bist ein sehr umsichtiger Ratgeber…
Grüße, M