Vorvertragliche Anzeigepflicht

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand möchte eine PKV abschließen. In den Gesundheitsfragen steht folgendes drin:

Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren ärztlich festgestellte Anomalien, Behinderungen, Fehlstellungen, Fehlbildungen oder Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. auch Augenerkrankungen)?

Nun wurde bei dieser Person im Kindesalter eine leicht schiefe Wirbelsäule (Skoliose) festgestellt. Seit 1996 war diese Person deswegen jedoch nicht mehr bei einem Arzt. Lediglich im Jahr 2001 war sie wegen Rückschmerzen einmal dort (ohne Befund). Seit dem ist absolut nichts… Muss sie dann diese Frage mit JA beantworten? Es sind ja mehr als drei Jahre her…

Liebe Grüße

Hallo,

Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren ärztlich festgestellte Anomalien

wenn die Erkrankung nicht mehr besteht, dann kann ein NEIN erfolgen.

Bsp.
Im Kindesalter wird „grauer Star“ festgestellt. Null Problem und keine Beschwerden. Doch die Gesundheitsfrage MUSS mit JA beantwortet werden, da die Erkrankung noch besteht.

Angeben wäre wohl besser mMn.

VG, René

Hallo,

ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung:
auch ein Blinder sollte in solch einem Fall lieber „ja“ ankreuzen, auch wenn er seit 10 Jahren nicht mehr beim Augenarzt war. :smile:)

Gruß

RHW