Vorvertragliche Anzeigepflicht

Hallo,
es geht um die vorvertragliche Anzeigepflicht bei Kranken- und BU-Versicherung.
In den Bedingungen meiner BU-Versicherung steht:
„Rücktrittsrecht bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nur 3 Jahre, Ausnahem HIV-Infektion 10 Jahre“
Heißt das, dass ich nach 3 Jahren auf der sicheren Seite bin?
Ich habe mal gelesen, dass ein solcher Aspekt nichts wert ist. Wenn man nämlich falsche Angaben macht, dann ist der Vertrag ohnehin „nichts wert“ und damit auch die oben genannte Aussage.

Bei meinen Bedingungen steht auch „3 Jahre nach Vertragsbeginn oder Änderung des Vertrags“. Zählt eine dynamische Erhöhung auch als Änderung des Vertrags? Wenn Ja, dann würden diese 3 Jahre nie enden…

tommyboy
Wie ist das wirklich?

Hallo, Du bist auf dem richtigen Weg.

Wenn du deine Vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt kann die Versicherung von Ihrem Rücktrittsrecht gebrauch machen… mit der Begründung : Hättest du die z.B. HIV infektion angegeben hätten wir mit dir keinen Vertrag abgeschlossen (Rein Hypot.)

Eine Dynamik ist keine Änderung des Vertrages du kannst Sie auch abwählen. Ich empfehle Sie immer min. alle 2 Jahre mitzunehmen als Inflationsausgleich.

Das mit 3 bzw. 10 Jahren ist ein Versuch der Versicherung um sich vor Menschen zu schützen die z.B. in finaziellen Nöten sind eine Risiko Versicherung Abschliesen dann Selbstmord begehen in der Hoffnung die Angehörigen gut abgesichert zu hinterlassen… nur leider Sind genau aus dem Grund bei allen Versicherungen die ich kenne min. 3 Jahre Karenzzeit drin…

Mfg Sven

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antwort.
Haben dann diese 3 Jahre überhaupt eine Bedeutung bzw. einen Vorteil für den Versicherungsnehmer? Der Versicherer kann dann ja immer zurücktreten…
tommyboy