Vorweggen. Berufsausb.kosten Einspruch abgelehnt

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Hr. X hat vorweggenommen Berufsausbildungskosten (Studium) in der Est erklärt als WK Anlage N.

FA hat diese nicht anerkannt sonder nur als Sonderausgaben.

Daraufhin schreibt Hr. X Einspruch mit dem Verweis auf das Urteil FG Baden-Württemberg verwiesen werden (Az.: 10 K 4245/11) und bittet Ruhen des Verfahrens.

Jetzt lehnt das FA den Einspruch ab und gestattet auch kein Ruhen des Verfahrens weil „Beitreibungsrichtlinien“ erlassen wurden ???

Was kann Hr. X jetzt tun?

Nichts. Er muss mit den aktuellen Gesetzen leben.
Dass es ganz kurz mal Werbungskosten waren, ist schon längst wieder revidiert.

Jetzt lehnt das FA den Einspruch ab

Was kann Hr. X jetzt tun?

Fall noch nicht ergangen - um die Einspruchsentscheidung bitten und dann klagen (lassen).

Mit freundlichen Grüßen

Ronald