Hallo,
ist dies eine vorweggenommene Betriebsausgabe:
Käufer K erwirbt ein Grundstück, auf dem eine reparaturbedürftige Windkraftanlage steht.
Verkäufer V betreibt die WEA als Gewerbe, Käufer K wird das auch tun.
Auflassungsvormerkung ist geplant zum 01.09.08, Besitzübergabe und damit auch Übergang von Nutzen und Gefahr an den Käufer 31.03.09.
Der Käufer möchte die WEA sofort auf eigene Kosten instandsetzen lassen, um weiteren Schäden vorzubeugen. Die Einnahmen aus der Stromerzeugung fließen bis zum 31.03.09 weiterhin dem Noch - Eigentümer zu, der Käufer wird erst ab 01.04.09 Besitzer und Betreiber der Anlage und gewerblich tätig.
Kann der Käufer den Aufwand für die Instandsetzung im September 2008 als vorweggenommene Betriebsausgabe für ein zum 01.04.09 zu gründendes Unternehmen steuerlich geltend machen?
danke, dalga