Hi Leute!
Brauche für folgendes Fallbeispiel ein paar Tipps von Euch!
Angenommen Herr M. hat zum 1. März diesen Jahres eine Nebentätigkeit angemeldet. (kleiner Unternehmer mit USt. u. EÜR)
Herr M. hatte aber bereits im Vorjahr Ausgaben bzw. Investitionen die er für sein geplantes Gewerbe benötigte. (z.B. Fachbücher, Software, Notebook, Hardware, usw.)
Nun darf/muss Herr M. Anfang April die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März abgeben. Klar ist dass er hier die Einnahmen und Ausgaben des Monats März angeben muss.
Wie schaut es aber mit den Ausgaben in diesem Jahr, die bereits vor März entstanden sind?
Kann Herr M. diese Ausgaben bei der ersten USt-Voranmeldung angeben und somit Vorsteuer abziehen?
Und wie schaut es mit den Ausgaben aus die bereits im Vorjahr entstanden sind?
Kann Herr M. die Ausgaben ebenfalls bei der ersten USt.-Voranmeldung angeben und quasi nachträglich Vorsteuer abziehen?
Oder ist dies nicht mehr möglich und muss Herr M. bei seinem Steuerausgleich für das Jahr 2009, den er noch nicht abgegeben hat, diese Ausgaben als Ausgaben, Werbungskosten etc. eintragen?
Oder muss Herr M. dies vorweggenommenen Betriebsausgaben anders geltend machen?
Welche Möglichkeiten gibt es für Herrn M. und was wäre die beste bzw. günstigste Möglichkeit?
Danke für Eure Tipps!
Schöne Grüße
Sigi