Vorweggenommene Betriebsausgaben

hallo,

ich habe mich am 26.09. als innenarchitekt selbstständig gemacht und würde mich sehr, sehr freuen wenn sie mir bei der lösung eines steuerrechtlichen „problems“ helfen könnten!

ich arbeite mit der software " wiso - mein büro" und will meine umsatzsteuer voranmelden.

dabei hatte ich schon vorweggenommene betriebsausgaben ab beginn meiner arbeitslosigkeit am 01.02. bis zur gründung (computer, software, fortbildung etc.)

wie kann ich diese posten als anlagenzugang buchen und die entsprechende umsatzsteuer geltend machen? ich habe es so gemacht:

im verrechnungskonto habe ich eine privateinlage gebucht (z.b. 2.000,00 € für den computer). desweiteren habe ich dort eine betriebsausgabe (einkauf von anlagevermögen) über 2.000,00 € gebucht. allerdings:

die ausgabe ist jetzt mit datum im oktober verbucht - damit sie in der umsatzsteuer-voranmeldung für oktober überhaupt erfasst wird.

gekauft habe ich den computer aber im august, somit stimmt das datum eigentlich nicht. dem finanzamt müsste es ja eigentlich egal sein. allerdings würde sich ja der abschreibungsverlauf des computer „verzerren“ da er als neu eingestuft wird aber schon einen monat alt ist, oder?

dann noch die frage ob ich es grundsätzlich verstanden habe: alles was ich „aus eigener tasche“ auf mein geschäftskonto einzahle verbuche ich als „privateinlage“. das ist dann keine einnahme und wird auch nicht versteuert?

vielen, vielen dank für eine antwort und einen schönen tag

wünscht

matthias strack

Unter Zugrundelegung des uns übermittelten Sachverhalts nehmen wir ohne Begründung einer Rechtspflicht und rechtsunverbindlich Stellung wie folgt :

Die 8004 € sind brutto. Nach § 32a I Nr. 1 EStG beträgt die tarifliche Einkommenssteuer bei einem zu versteuernden Einkommen bis 8004 € 0 €. Der Anspruch auf Kindergeld fällt ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 8004,01 € weg. Werkstudent sind Sie bei einer Arbeitszeit von maximal 20 Wochenstunden und einem Verdienst über 400 € monatlich ohne Begrenzung nach oben. Als Werkstudent sind Sie Lohnsteuerpflichtig, d.h. Sie benötigen eine Lohnsteuerkarte. Sie unterliegen nur der Rentenversicherungspflicht, d.h. leisten keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine eigene GKV (zum Studentenbeitrag) ist also erforderlich. Lohnsteuer fällt ab einem mtl. Bruttoverdienst von ca. 900 € bei StKl. 1 an. Es empfiehlt sich die Abgabe einer ESt-Erklärung, um ggfls. gezahlte Steuern zurückerstattet zu bekommen.

Im Falle weiterer Rückfragen stehen wir zur Verfügung - http://www.kms-steuern.de

Hallo,
ich empfehle immer zum Steuerberater zu gehen, wenn man sich selbständig macht. Sie können nicht, neben ihren Beruf, auch alle steuerlichen Probleme bewältigen.

Ich würde an ihrer Stelle im Wiso-Programm die Selbständigkeit rückdatieren oder neu anlegen mit dem Datum 1.2.11. Nur so können Sie vorweg gekaufte Waren und Anlagegüter richtig verbuchen und auch die Umsatzsteuer wird dann richtig gemacht. Sie können sich die Vorsteuern vom Finanzamt holen. Wenn Sie dies so tun, dann müssen Sie für Februar bis einschl. jetzt jeden Monat eine Voranmeldung abgeben. In den Monaten ohne Umsatz einfach 0 Euro Umsatz eingeben.
Sie müssen dem Finanzamt mitteilen, dass Sie eine selbständige Tätigkeit begonnen haben, dann erhalten Sie von dort einen Fragebogen und dort geben Sie auch den 1.2.11 an als Beginn. Dann stimmt auch die Abschreibung für den Computer.
Wenn Sie privates Geld in das Geschäft einlegen, dann ist dies immer eine Einlage. Diese ist Gewinnneutral und wird vom Programm richtig verbucht.
Ich hoffe ein wenig konnte ich helfen.
MfG
Sven Duwe

hallo herr duwe,

vielen dank für ihre antwort. ja, sie konnten mir helfen worüber ich mich sehr freue. ich habe es jetzt so gemacht, wie von ihnen beschrieben - alles in den entsprechenden monaten gebucht damit der zeitpunkt der anschaffung auch der wahrheit entspricht. allerdings habe ich die gesamte vorsteuer in meine erste voranmeldung gepackt und nicht die einzelnen monate nachgereicht. von anderer stelle wurde mir gesagt, dass man es auch so machen könne und das finanzamt, zumal bei einem gründer, hier sicherlich keine probleme machen würde…

nochmals vielen dank für ihr engagement und die unterstützung.

mit freundlichen grüßen

m. strack