Vorweggenommene Betriebsausgaben: Weiterbildung

Hallo,
kann eine Weiterbildung auch zu vorweggenommenen Betriebsausgaben zählen? Beipiel: Ich mache seit Januar eine einjährige BWL-Weiterbildung („BWL für Nichtkaufleute“) als Fernlehrgang, Kosten ca. 1000.- Euro. Dieses Wissen ist mir momentan recht nützlich für meine ab Dezember anstehende Freiberuflichkeit.
Wie sieht das Finanzamt das? Hat jemand Erfahrung damit??

Thanx
Alyla

Hallo Alyla,

kann eine Weiterbildung auch zu vorweggenommenen
Betriebsausgaben zählen?

Ja, aber nur bis zu 3 Monaten vor Betriebsanmeldung.
Sonderregelungen bei unverhältnismässigen hohen Belastungen erstattet meistens das Finanzamt auch.
Frag am besten dein zuständiges Finanzamt: Fragen kostet nichts.

Arwed