Hallo,
kann eine Weiterbildung auch zu vorweggenommenen Betriebsausgaben zählen? Beipiel: Ich mache seit Januar eine einjährige BWL-Weiterbildung („BWL für Nichtkaufleute“) als Fernlehrgang, Kosten ca. 1000.- Euro. Dieses Wissen ist mir momentan recht nützlich für meine ab Dezember anstehende Freiberuflichkeit.
Wie sieht das Finanzamt das? Hat jemand Erfahrung damit??
Thanx
Alyla