Hallo an wen auch immer …
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Ich bin seit 01.01.2006 freischaffend selbstständig und habe folgende Frage. Sitze im Moment über meiner (normalen) Est-Erklärung für 2005. Kann ich jetzt hierin schon meine „vorweggenommenen Betriebsausgaben“ in Vorbereitung der Selbstständigkeit z.Bsp. als Werbungskosten mit geltend machen, oder muß ich warten bis nächstes Jahr und sie dann in der EÜR mit berücksichtigen (als Buchung auf 01.01.2006)? Oder kann ich bereits jetzt für 2005 eine EÜR mit der entsprechenden Ausgabenverrechnung (Folge => negative Einkünfte) machen, obwohl die Selbstständigkeit erst ab 01.01.2006 läuft? WER WEISS WAS …???
- Danke -
MfG
H. B.