Vorweggenommene Betriebskosten?

Hallo,

ich habe eine Kurze Frage zu folgendem Fall:

November 2009: Buchung eines Flugtickets zum Besuch eines Seminars in 2010
Feb 2010: Seminarbesuch (ausserhalb der EU)
Mär 2010: Gewerbeanmeldung

Der Seminarbesuch diente dazu die notwendige Lizenz zur Ausübung des Gewerbes zu erlangen. Das Seminar hat ausserhalb der EU stattgefunden und wurde nicht in EUR berechnet.

Die Kosten für den Flug, die Unterkunft am Seminarort sowie die Seminar- und Prüfungsgebühren sollen als Betriebskosten geltend gemacht werden.
Wie läuft das ab, wenn die Kosten vor Gewerbeanmeldung angefallen sind. Insbesondere das Flugticket wurde ja im Vorjahr bezahlt.

Grüße,
Sebastian

Hallo Sebastian,

beachte bitte, dass hier individuelle Rechtsfragen nicht beantwortet werden dürfen.

Allgemeine Informationen:

  1. Die Gewerbeanmeldung ist die Anzeige eines Gewerbes, sie hat keine konstituive Wirkung. Ein Gewerbe kann also bereits vor der Anmeldung bestanden haben.

  2. Werbungskosten sind Kosten, die (zukünftigem) Erwerb, Steigerung oder Erhaltung von Einkünften dienen. Ein bestehender Gewerbebetrieb ist nicht Voraussetzung. Pauschbeträge für Arbeitnehmer beachten!

Viele Grüße
Oliver H.

  1. Werbungskosten sind Kosten, die (zukünftigem) Erwerb,
    Steigerung oder Erhaltung von Einkünften dienen. Ein
    bestehender Gewerbebetrieb ist nicht Voraussetzung.
    Pauschbeträge für Arbeitnehmer beachten!

=> Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht aber die Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbständiger Tätigkeit. Im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbständiger Tätigkeit spricht man dann auch von Betriebsausgaben und nicht von Werbungskosten.

=> Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht aber die Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbständiger Tätigkeit. Im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbständiger Tätigkeit spricht man dann auch von Betriebsausgaben und nicht von Werbungskosten.

… das ist grundsätzlich richtig. Individuell ist - vom Steuerberater - zu prüfen, ob sich die Kosten nicht doch als Werbungskosten gestalten lassen. Z.B. dann, wenn das Berufsfeld in nahem Zusammenhang steht.

Viele Grüße
oh.

Vorweggenommene Betriebsausgaben, besonders wenn man dokumentieren kann, daß sie im direkten Zusammenhang mit dem neu gegründeten Gewerbe stehen lassen sich problemlos geltend machen. Belege aus dem letzten Jahr…weiß ich nicht, einfach mit abgeben oder mal beim Finanzamt anrufen…

MfG

Der Firmengründer