Hallo,
ich habe eine Kurze Frage zu folgendem Fall:
November 2009: Buchung eines Flugtickets zum Besuch eines Seminars in 2010
Feb 2010: Seminarbesuch (ausserhalb der EU)
Mär 2010: Gewerbeanmeldung
Der Seminarbesuch diente dazu die notwendige Lizenz zur Ausübung des Gewerbes zu erlangen. Das Seminar hat ausserhalb der EU stattgefunden und wurde nicht in EUR berechnet.
Die Kosten für den Flug, die Unterkunft am Seminarort sowie die Seminar- und Prüfungsgebühren sollen als Betriebskosten geltend gemacht werden.
Wie läuft das ab, wenn die Kosten vor Gewerbeanmeldung angefallen sind. Insbesondere das Flugticket wurde ja im Vorjahr bezahlt.
Grüße,
Sebastian