Vorweggenommene Erbfolge Haus

Eltern wollen im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge Haus an ein Kind (zwei weitere Geschwister vorhanden) verkaufen. Die anderen Kinder sollen (vom Bruder) ausbezahlt werden.
Ist es in Bezug auf mögliche Einkommenssteuern wichtig (Hinweis vom Notar auf §23 EStG), wie der mögliche Geldfluss ist?
Steuerlicher Freibetrag ist ja in Bezug auf den Verwandtschaftsgrad unterschiedlich, oder?
Ist Geldfluss Mutter - Sohn oder Bruder - Bruder besser? Oder ist es egal?

Servus,

Vorsicht - nicht § 23 EStG und Erbschaftsteuer miteinander vermengen. Die Erbschaftsteuerklasse und Freibeträge zur ErbSt hängen vom Verwandtschaftsgrad ab, der Notar hat hier aber von was ganz anderem gesprochen, nämlich Einkommensteuer auf einen möglichen Veräußerungsgewinn. Dieses Risiko wird durch eine Veräußerung vor Ablauf gewisser Fristen ausgelöst, die ab Veräußerung neu laufen. Unentgeltlicher Übergang des Hauses im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge kann hier unter Umständen nützlich sein, weil dann die Dauer des Besitzes durch den Rechtsvorgänger für die Berechnung der Fristen in § 23 EStG auch berücksichtigt wird.

In der beschriebenen Situation kann der Notar befragt werden, wie der gesamte Vorgang mit gleichem oder wertmäßig gleichem Ergebnis ohne Veräußerung zu gestalten ist.

Schöne Grüße

MM