Vorweggenommene Erbfolge

Hallo,

mal angenommen, da ist der Vater V der seinen beiden Söhnen vermietetes Immobilienvermögen bereits zu Lebzeiten übertragen will. Besagtes Immobilienvermögen ist schuldenfrei und sollte nach Möglichkeit noch dieses Jahr übertragen werden (nehmen wir mal an, der V liest sehr gerne aktuellere BVerfG-Uurteile).

Nun ruft der V seinem StB der ihm - vorab zu einem eigentlichen Gesprächzwei - Möglichkeiten nennt. Zum einen den Vorbehaltsnießbrauch, zum anderen die Gründung einer GbR. Während der Vater die Lösung mit dem Vorbehaltsnießbrauch noch recht gut selbst nachvollziehen kann, stösst er bei der Variante mit der GbR an seine Grenzen.

Frage: Lohnt sich der Aufwand einer GbR denn überhaupt, wenn die zu leistende Schenkungssteuer bzw. der Barwert im Falle der Stundung durch den Vorbehaltsnießbrauch sich in einem Rahmen unter 15.000 Euro bewegt ?

ACHTUNG: Rechtsberatung ist defintiv nicht erwünscht. Es geht einzig und allein um das Verständnis bzw. die Idee dahinter.

Vielen Dank
Christian

Hallo Christian,

das würde mich auch interessieren. Dachte eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wo jeder für alles haftet? Meinte der Steuerberater, dass bei dieser GbR alles dem gehört, der nicht stirbt, ohne dass es eine Erbfolge gibt oder Steuern bezahlt werden müssen?

Eine interessante Theorie!
Wenn das funktioniert sag mir Bescheid.

Viele Grüße
Liza

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Hallo,

die GbR könnte sich durchaus lohne - nennen wir es einfach mal Grundstücksgemeinschaft. - V überträgt nur teilweise das Eigentum. - Somit fällt keine Schenkungssteuer an. Die GbR verwaltet nun gemeinsamt den Grundbesitz und erziehlt je nach Anteilen die Einnahmen.

Ein Nachtteil zum Nießbrauch ist, dass der V tatsächlich das Vermögen überträgt und nicht wie beim Nießbrauch ihm die kompletten Einnahmen zufließen. - Des Weiteren (soweit ein Vertag nichts anderes bestimmt) müssen Entscheidungen in der Regel einstimmig getroffen werden.
Anderes Problem ist, was ist wenn einer der Beschenkten stirbt - dann würde dessen Erbe die GbR Anteile erhalten.

Die letzte Frage die sich stellt - wie sieht es nach dem voraussichtlich neuem Erbschaftsteuerrecht aus (z.B. in 10, 15, 20 oder mehr Jahren)? - wenn dann der Rest vererbt wird, könnte dann nach einem neuen Recht eine zusätzliche Steuer anfallen?

Das Verschenken heute hat den Charme - jetzt gezahlt und das wars

Ich kann Dein Problem ein wenig verstehen

Jens-Uwe

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