Vorwurf Auffahrunfall

Hallo zusammen,

Angenommen ein Fahrzeug soll einem anderen Fahrzeug angeblich beim Linksabbiegen aufgefahren sein, wodurch beim vorderen Auto minimale Kratzer auf der rechten Seite der Stoßstange entstanden sind. Das hintere Fahrzeug stand mit dem vorderen Fahrzeug in einer Flucht und musste abbremsen, da das vordere Auto beim beabsichtigten Linksabbiegen anfuhr und dann doch wieder stehen blieb. Das hintere Auto hatte das vordere aber nicht berührt. Beide Autofahrer sind auf der Kreuzung ausgestiegen und haben gesehen, dass keine Berührung der Fahrzeuge vorlag. Der Fahrer des vorderen Wagens wollte dann aber noch mal auf einen Parkplatz fahren, um genauer nachzusehen. Damit erklärte der Fahrer des hinteren Wagens sich einverstanden. Dort stellte der Fahrer des vorderen Wagens auf einmal minimale Kratzer auf der rechten Seite seiner Stoßstange fest und meinte auch gleich die passenden Kratzer auf der linken Seite des hinteren Autos zu finden. Das hintere Auto hat aber alters- und großstadtbedingt an vielen Stellen Kratzer. Der Fahrer des vorderen Autos wollte die Sache ohne Polizei klären, da der Fahrer des hinteren Autos sich aber 100% sicher ist nicht aufgefahren zu sein, erklärte er sich damit nicht einverstanden. Die Polizei kam hörte sich alles an und maß die Kratzer mit einem Zollstock nach. Sie sagten von der Höhe her könne es hinkommen. Der Gegner (vorderes Auto) hat den Vorteil, dass seine Ehefrau als Zeugin gilt. Auf dem Schein mit dem Aktenzeichen steht hinten übrigens als letzte Zahl eine 2. Der Vorgang wurde unverzüglich der Versicherung gemeldet. Ein Verwarnungsgeld wurde nachträglich zugestellt.

Wie schätzt ihr die Situation ein?
Macht es Sinn die Erstberatung über den ADAC in Anspruch zu nehmen?

Vielen Dank fürs Lesen und zahlreiche Tipps

Elchiline

Das hintere Auto hatte das vordere aber
nicht berührt. Beide Autofahrer sind auf der Kreuzung
ausgestiegen und haben gesehen, dass keine Berührung der
Fahrzeuge vorlag.

wenn sich die beiden fahrzeuge nicht berührt haben - warum steigen dann beide fahrer aus? normalerweise hört/spürt man sowas ja. und dann liegt eine berührung vor und es gibt grund zum aussteigen…

Hallo,

ein Verwarngeld ist nur subjektiv!
Dies liegt im Ermessen der Sachbearbeiterin, ob sie nach Aktenlage ein Verwarngeld ausstellt!

Da Du es Deiner Versicherung gemeldet hast, ist alles iO.
Wenn der Fragebogen kommt, wo DU den Hergang beschreiben mußt, antworte wahrheitsgemäß.
Hat die Vers. Zweifel, wird sie dies dem Unfallgegener schon mitteilen und ggf. ein Gutachten in Auftrag geben.

Ist der „unzweifelhafte“ Schaden gering, dann kannst Du ihn später auch „zurück kaufen“.

Auch wenn ich die Arbeit von RA´s sehr schätze, sind sie hier „noch nicht“ notwendig, da dies in der Haftpflicht schon mit „eingbaut“ ist!

VG REné

Hallo zusammen,

Angenommen ein Fahrzeug soll einem anderen Fahrzeug angeblich
beim Linksabbiegen aufgefahren sein, wodurch beim vorderen
Auto minimale Kratzer auf der rechten Seite der Stoßstange
entstanden sind. Das hintere Fahrzeug stand mit dem vorderen
Fahrzeug in einer Flucht und musste abbremsen, da das vordere
Auto beim beabsichtigten Linksabbiegen anfuhr und dann doch
wieder stehen blieb. Das hintere Auto hatte das vordere aber
nicht berührt. Beide Autofahrer sind auf der Kreuzung
ausgestiegen und haben gesehen, dass keine Berührung der
Fahrzeuge vorlag. Der Fahrer des vorderen Wagens wollte dann
aber noch mal auf einen Parkplatz fahren, um genauer
nachzusehen. Damit erklärte der Fahrer des hinteren Wagens
sich einverstanden. Dort stellte der Fahrer des vorderen
Wagens auf einmal minimale Kratzer auf der rechten Seite
seiner Stoßstange fest und meinte auch gleich die passenden
Kratzer auf der linken Seite des hinteren Autos zu finden. Das
hintere Auto hat aber alters- und großstadtbedingt an vielen
Stellen Kratzer. Der Fahrer des vorderen Autos wollte die
Sache ohne Polizei klären, da der Fahrer des hinteren Autos
sich aber 100% sicher ist nicht aufgefahren zu sein, erklärte
er sich damit nicht einverstanden. Die Polizei kam hörte sich
alles an und maß die Kratzer mit einem Zollstock nach. Sie
sagten von der Höhe her könne es hinkommen. Der Gegner
(vorderes Auto) hat den Vorteil, dass seine Ehefrau als Zeugin
gilt. Auf dem Schein mit dem Aktenzeichen steht hinten
übrigens als letzte Zahl eine 2. Der Vorgang wurde
unverzüglich der Versicherung gemeldet. Ein Verwarnungsgeld
wurde nachträglich zugestellt.

Wie schätzt ihr die Situation ein?
Macht es Sinn die Erstberatung über den ADAC in Anspruch zu
nehmen?

Vielen Dank fürs Lesen und zahlreiche Tipps

Die Versicherung wird sicher einen Sachverständigen beauftragen, der anhand des Lacks überprüft, ob die Kratzer tatsächlich von dem hinteren Auto stammen.

Eine Beratung vom ADAC kann nicht schaden.

Guten Tag,

das hintere Auto mußte schon stark abbremsen und davon ist der vordere Fahrer aufmerksam geworden und ausgestiegen.

Hallo,

erstmal Danke fürs Mitdenken!

ein Vewarnungsgeld wurde dem Fahrer des hinteren Autos schon zugestellt.Auch der Fragebogen für die Versicherung wurde bereits ausgefüllt und mit Fotos bestückt. Ein Sachverständiger soll von der Versicherung des hinteren Autos beauftragt werden. Jetzt ist natürlich auch die Angst vorhanden, dass sich die KOsten ins Unermeßliche steigern, es sind wirklich nur minimale Kratzer am vorderene Wagen, welcher silber ist und auch nur rechts. Obwohl beide Autos direkt in einer Linie hintereinander standen und das hintere schwarz ist.

Hallo,

erstmal Danke fürs Mitdenken!

Bitte sehr!

dass sich die Kosten ins Unermeßliche steigern,

Das Teuerste wird der Sachverständige werde. Allerding, wenn er feststellt, dass es kein Auffahrunfall war, wird es recht preiswert.:smile:

Und vielleicht lohnt sich auch ein Widerspruch gg. das Verwarngeld, bis die Sache vom Gutachter geklärt ist?
Die Bußgeldstelle wird Dir sicher bei einem Telefonat, dies erläutern können!

VG René

Hallo !

Was für Kosten befürchtet man denn ?

Das zahlt alles die Kfz-Versicherung,dessen Halter der Unfallverursacher ist. Der VS-Kunde zahlt nichts extra.

MfG
duck313

Hallo,

wenn man aber die Möglichkeit eingeräumt bekommt, seitens der Versicherung, den Schaden „zurück zu kaufen“, ist die Frage durchaus berechtigt!:wink:

VG René

Hallo zusammen,

ja genau, zum Einen geht es um die Kosten, wenn man den Schaden eigenständig zahlt, aber auch wenn die Schadensklasse steigt.

Weiß jemand wie das mit der Schadensklasse funktioniert? Würde sie grundsätzlich um eine Stufe ansteigen oder sogar mehr oder ist das abhängig vom Schadenswert?

Die Versicherung des hinteren Fahrzeugs, also des angeblichen Schädigers hat jetzt eine Besichtigung beider Fahrzeuge anberaumt. Danach soll ein Unfallanalytiker Aufschluß geben. Ich wundere mich etwas dass die Versicherung soviel in Angriff nimmt, das kostet dohc alles ungemein. Das Problem ist ja, dass sich am Fahrzeug wirklich viele Kratzer und Dellen befinden, auch in der Höhe wo sich der gegnerische Schade befindet. Aber die waren alle schon vorher da.

Viele Grüße von der Elchiline