In einem Unternehmen wurde kürzlich ein neuer Betriebsrat gewählt. Der alte Betriebsratsvorsitzende wurde zwar wieder gewählt, aber in seinem Amt nicht bestätigt. Nun wirft der alte Betriebsratsvorsitzende dem neuen Betriebsratsvorsitzenden vor, von der Geschäftsleitung bestochen worden zu sein. Außerdem ist der Alte BR-Vorsitzende der Meinung der neue BR-Vorsitzende würde Mitglieder des Betriebsrates bestechen um die Mehrheit bei Beschlüssen zu bekommen.
Wie kann sich nun der neue Betriebsratsvorsitzende gegen diese verbalen Angriffe und drastischen Beschuldigungen wehren? Gut gemeinte Gespräche haben zu keinem Ziel geführt.
Hallo,
es gibt 2 Möglichkeiten, die auch parallel angewendet werden können:
> Zivilrechtliche Unterlassungsklage der Betroffenen, die namentlich oder als Gruppe („der Betriebsrat“)angegriffen werden.
> Amtsenthebungsverfahren als BR nach § 23 Abs. 1 BetrVG.
Beides setzt aber hieb- und stichfeste Beweise vorraus !
&Tschüß
Wolfgang
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