Hallo liebe Experten,
ich habe momentan folgendes Problem:
Ich bin seit ca. 4 Jahre selbstständig und arbeite demnach als Geschäftsführer einer erfolgreichen Kreativagentur. Nebenbei bin ich bereits seit knapp 5 Jahren als IHK Prüfer in zwei Kammern in Baden Württemberg berufen und arbeite auch als wissenschaftlicher Berater in drei Fachausschüssen des Stuttgarter Landtages.
Bereits seit einigen Jahren habe ich ernsthaft darüber nachgedacht nebenbei zu studieren. Also habe ich auf dem zweiten Bildungsweg mein Fachabi nachgemacht und bin jetzt im Studiengang Wirtschaftsrecht immatrikuliert.
Im Februar hatten wir nun die ersten Prüfungen und ich war schon ziemlich geschockt, als ich erfahren habe, dass man meine Prüfungsleistung in einem Prüfungsfach mit 5,0 (0 Punkte) bewertet hat, zumal ich selbst von einer recht ordentlichen Leistung ausgegangen bin.
Gestern habe ich nun den Brief des Studiengangleiters erhalten, in welchem mir vorgeworfen wird, ich hätte einen Teil meiner Prüfung von einer anderen Person schreiben lassen. Dies wird damit begründet, dass
sich die Schrift in der Klausur deutlich geändert habe. Was ich aber nicht so verwunderlich finde, zumal ich knapp 8 Seiten in nur 90 Minuten geschrieben habe und demnach ziemlich unter Stress stand.
Ich kann an dieser Stelle nur glaubhaft versichern, dass ich selbstverständlich keine Täuschungshandlungen begangen habe und hoffe darauf, dass mir geglaubt wird. In der Prüfung saß ich in der 1. Reihe also unmittelbar vor der Aufsichtsperson. Ich war zu keinem Zeitpunkt auf Toilette oder so.
Im Schreiben wurde ich darauf hingewiesen, dass ich eine 14-Tägige Frist zu beachten habe, in welcher ich die Prüfung der Entscheidung durch den Prüfungsaussschuss beantragen kann. Das werde ich selbstverständlich auch tun. Aufgrund dessen, dass ich ja selbst am besten weiß, dass eine Täuschung eben nicht vorliegt, werde ich selbstverständlich alle Möglichkeiten nutzen, um dies auch zu beweisen. Spontan ist mir hier auch in den Sinn gekommen, dass es ja die Möglichkeit eines forensischen Schriftgutachtens gibt. Hiermit könnte meine Unschuld sicherlich geklärt werden.
Es stellt sich lediglich die Frage, ob es sonst noch etwas gibt, was ich zu beachten habe. Vielleicht hat jemand von euch ja auch ähnliche Erfahrungen gemacht? In jedem Fall bin ich für jeden Tipp dankbar. Weiter frage ich mich, ob nicht die FH verpflichtet ist, mir diese Täuschung beispielsweise durch Sachverständigengutachten nachzuweisen, was ja nicht gelingen würde, weil ich nicht getäuscht habe.
Meiner Auffassung nach kann es doch nicht angehen, dass man meine Leistung mit 0 Punkten bewertet, nur weil jemand den Eindruck hat, die Schrift hätte sich verändert. Für eure Meinungen und Tipps besten Dank.

