Vorwurf eines Täuschungsversuchs

Hallo liebe Experten,

ich habe momentan folgendes Problem:

Ich bin seit ca. 4 Jahre selbstständig und arbeite demnach als Geschäftsführer einer erfolgreichen Kreativagentur. Nebenbei bin ich bereits seit knapp 5 Jahren als IHK Prüfer in zwei Kammern in Baden Württemberg berufen und arbeite auch als wissenschaftlicher Berater in drei Fachausschüssen des Stuttgarter Landtages.

Bereits seit einigen Jahren habe ich ernsthaft darüber nachgedacht nebenbei zu studieren. Also habe ich auf dem zweiten Bildungsweg mein Fachabi nachgemacht und bin jetzt im Studiengang Wirtschaftsrecht immatrikuliert.

Im Februar hatten wir nun die ersten Prüfungen und ich war schon ziemlich geschockt, als ich erfahren habe, dass man meine Prüfungsleistung in einem Prüfungsfach mit 5,0 (0 Punkte) bewertet hat, zumal ich selbst von einer recht ordentlichen Leistung ausgegangen bin.

Gestern habe ich nun den Brief des Studiengangleiters erhalten, in welchem mir vorgeworfen wird, ich hätte einen Teil meiner Prüfung von einer anderen Person schreiben lassen. Dies wird damit begründet, dass
sich die Schrift in der Klausur deutlich geändert habe. Was ich aber nicht so verwunderlich finde, zumal ich knapp 8 Seiten in nur 90 Minuten geschrieben habe und demnach ziemlich unter Stress stand.

Ich kann an dieser Stelle nur glaubhaft versichern, dass ich selbstverständlich keine Täuschungshandlungen begangen habe und hoffe darauf, dass mir geglaubt wird. In der Prüfung saß ich in der 1. Reihe also unmittelbar vor der Aufsichtsperson. Ich war zu keinem Zeitpunkt auf Toilette oder so.

Im Schreiben wurde ich darauf hingewiesen, dass ich eine 14-Tägige Frist zu beachten habe, in welcher ich die Prüfung der Entscheidung durch den Prüfungsaussschuss beantragen kann. Das werde ich selbstverständlich auch tun. Aufgrund dessen, dass ich ja selbst am besten weiß, dass eine Täuschung eben nicht vorliegt, werde ich selbstverständlich alle Möglichkeiten nutzen, um dies auch zu beweisen. Spontan ist mir hier auch in den Sinn gekommen, dass es ja die Möglichkeit eines forensischen Schriftgutachtens gibt. Hiermit könnte meine Unschuld sicherlich geklärt werden.

Es stellt sich lediglich die Frage, ob es sonst noch etwas gibt, was ich zu beachten habe. Vielleicht hat jemand von euch ja auch ähnliche Erfahrungen gemacht? In jedem Fall bin ich für jeden Tipp dankbar. Weiter frage ich mich, ob nicht die FH verpflichtet ist, mir diese Täuschung beispielsweise durch Sachverständigengutachten nachzuweisen, was ja nicht gelingen würde, weil ich nicht getäuscht habe.

Meiner Auffassung nach kann es doch nicht angehen, dass man meine Leistung mit 0 Punkten bewertet, nur weil jemand den Eindruck hat, die Schrift hätte sich verändert. Für eure Meinungen und Tipps besten Dank.

Hallo

ich habe momentan folgendes Problem:

Gestern habe ich nun den Brief des Studiengangleiters
erhalten, in welchem mir vorgeworfen wird, ich hätte einen
Teil meiner Prüfung von einer anderen Person schreiben lassen.
Dies wird damit begründet, dass
sich die Schrift in der Klausur deutlich geändert habe. Was
ich aber nicht so verwunderlich finde, zumal ich knapp 8
Seiten in nur 90 Minuten geschrieben habe und demnach ziemlich
unter Stress stand.

Diesen Vorwurf kann man erst einmal so stehen lassen.

Ich kann an dieser Stelle nur glaubhaft versichern, dass ich
selbstverständlich keine Täuschungshandlungen begangen habe
und hoffe darauf, dass mir geglaubt wird. In der Prüfung saß
ich in der 1. Reihe also unmittelbar vor der Aufsichtsperson.
Ich war zu keinem Zeitpunkt auf Toilette oder so.

Das wird aus dem Prüfungsprotokoll, sicher hervorgehen.

Im Schreiben wurde ich darauf hingewiesen, dass ich eine
14-Tägige Frist zu beachten habe, in welcher ich die Prüfung
der Entscheidung durch den Prüfungsaussschuss beantragen kann.

Du solltest jetzt auf jeden Fall das sogenannte Widerspruchsverfahren einleiten. Das ist ein großes Wort, allerdings ein ganz normaler Vorgang, in dem die Entscheidung eines Beamten durch die Verwaltung überprüft wird. Näheres unter http://de.wikipedia.org/wiki/Vorverfahren .
Da in dem Schreiben eine Frist genannt ist muss diese auch eingehalten werden. Dein schriftlicher Widerspruch ist an keine äußere Form gebunden. Der Behördenleiter muss dir die Entscheidung begründen. Dazu wird er den Studiengangsleiter hören und die Note wird aufgehoben oder auch nicht.

Du schreibst also einfach einen Brief, in dem steht, dass du mit dem Urteil nicht einverstanden bist. Du beschreibst den Ablauf aus deiner Sicht und bittest darum die Prüfung ganz normal zu bewerten.

Gruß
MK

Moin,

ich arbeite seit 15 Jahren an einer Uni und habe schon etliche Prüfungen beaufsichtigt und jede Menge Prüfungen korrigiert - aber auf so eine merkwürdige Idee (Betrugsvorwurf wegen Schriftänderung) sind wir noch nie gekommen. Wer während der Prüfung beim Betrügen erwischt wird, ist natürlich dran. Aber nachträglich irgendwas reindeuten ist doch einfach Unfug. Wenn die während der Prüfung nicht richtig aufpassen können, kannst Du doch nichts dafür.

Also, ich kenne nicht die Rechtslage und auch nicht die Gepflogenheiten bei Euch, aber ich finde es einfach völlig haarsträubend. Also kämpfe für Dein Recht.

Olaf

Hallo Olaf,

besten Dank für deine Antwort. Ich habe heute meinen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht. Und jetzt bin ich mal gespannt, wie es weitergeht. Grundsätzlich habe ich ein Schriftgutachten erbeten, um wirklich auch den letzten Zweifel ausräumen zu können.

Und jetzt schaun wir mal, wie es weitergeht. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Nochmals Danke.

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Direkt Erfahrung mit Deinem Problem
hab ich leider auch nicht.
Aber als Studi weiß ich, dass man gegen so einen
Vorwurf auf jeden Fall Einspruch einlegen kann.
(Wie das formal abläuft weiß ich nicht, wird wohl
auch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein)

Also auf jeden Fall würd ich mir zum „Vorsingen“ so viele
Argumente/Beweise, wie nur möglich, einfallen lassen. Also
deinen Stift mitbringen (den wirst du ja hoffentlich nicht
gewechselt haben), dich erkundigen, ob ein Toilettenaufenthalt
von dem Personal aufgezeichnet wird (wird es in der Regel)
und da du ja nich warst, spricht das schon wieder für dich.
Desweiteren wäre es gut, wenn Du einen Sitzplan der Prüfung
hast oder evtl. jemand kennst, der neben dir saß, damit du
die erste Reihe irgendwie beweisen kannst. Das würde Dir
deine Unschuldsbeteuerungen um einiges erleichtern.
Am Besten wärs natürlich, wenn du in dein beiden Schriften,
die der da gesehen haben will, schreiben könntest- und zwar ein-
deutig. Normal dürfte der Unterschied ja nicht so gravierend sein.
Zumindest ich kann nur in meiner hässlichen Schrift schreiben und
wenn ich viel und schnell schreibe. wird sie mit der Zeit noch
geschmierter und ich brauche mehr Platz für den selben Text.
Wenn das alles nix hilft, würde ich am Ende noch mit deinem
grafologischem Institut kommen und ihnen klarmachen, dass du auch
eine Klage nicht scheust, weil du weißt, dass die Prüfung von Dir
ist und Dir solche Unterstellungen noch nie untergekommen sind
und du es auch eine bodenlose Unverschämtheit findest, nachdem du dich
so akribisch auf diese Prüfung vorbereitet hast :wink:
(Achja- ich hoffe du hättest die Prüfung ansonsten bestanden…)

Viel Glück :smile: