Der Betreiber eines Onlinehandels hat über eBay einen Artikel verkauft(samstags), Ware wurde per Überweisung bezahlt und (montags) verschickt.
Die Ware (Versandart „Päckchen“) war nicht zustellbar und wurde nach ca. 1 Woche an den Absender zurückgesandt.
Der Käufer wurde davon per Email informiert, Rückabwicklung wurde angeboten, Käufer soll Bankverbindung für Rücküberweisung angeben.
18 Tage nach Kauf bewertet Käufer negativ und teilt erfolgte Anzeige wegen Warenbetrug mit (es ist keine Reaktion auf die Email vor ca. 7 Tagen erfolgt)
Käufer wurde umgehend erneut angeschrieben und auf angebotene Rücküberweisung hingewiesen.
Käufer teilt am gleichen Tag mit, „er müsse sich erst bei der Polizei informieren ob er seine Bankverbindung nennen dürfte“.
9 Tage später schickte Käufer eine Email mit Bankverbindung und dem ausdrücklichen Hinweis, die Anzeige nach erfolgter Rücküberweisung zurück zu nehmen.
Rücküberweisungerfolgte am gleichen Tag (inkl. angefallener Portokosten)
2 Monate nach dem Vorgang kommt schriftlicher Anhörungsbogen von Kriminalpolizei bzgl. laufender Ermittlung wegen Warenbetruges bei eBay.
Chronologie der Ereignisse kann anhand von Emailverkehr und Buchhaltung lückenlos nachgewiesen werden.
Nun die Fragen:
Liegt in diesem Fall möglicherweise ein Tatbestand nach §164 StGB (Falsche Verdächtigung) vor?
Würde dies als Offizialdelikt automatisch erkannt und verfolgt werden oder muss es durch den Geschädigten zur Anzeige gebracht werden?
Würde dies als Offizialdelikt automatisch erkannt und verfolgt
werden oder muss es durch den Geschädigten zur Anzeige
gebracht werden?
Ich liebe es, wenn Fragesteller die Antwort schon in ihrem eigenen Text verstecken. Die Staatsanwaltschaft hat einem Betrugsverdacht nachzugehen, ob der „Betrogene“ nun die Anzeige zurücknimmt oder nicht. Im geschilderten Fall wäre es sicher ausreichend, den Sachverhalt zu schildern, um eine Einstellung zu erreichen.
Falsche Verdächtigung sehe ich nicht. Der Verdacht war nicht völlig aus der Luft gegriffen. Wenn ich etwas kaufe, dann will ich die Ware haben und nicht nach einer Woche das Angebot der Rückabwicklung.
„Der Verdacht war nicht völlig aus der Luft gegriffen. Wenn ich etwas kaufe, dann will ich die Ware haben und nicht nach einer Woche das Angebot der Rückabwicklung“
Das ist grundsätzlich richtig, allerdings wurde der Käufer angeschrieben, dass die Ware unter der angegebenen Anschrift nicht zustellbar war, worauf keine Reaktion des Käufers erfolgte. Der Käufer hätte also die Möglichkeit gehabt eine Überprüfung/Korrektur der Lieferanschrift vorzunehmen. Außerdem wären für die zweite Lieferung erneut Versandkosten angefallen, die im Hinblick auf die Kalkulation (Warenwert, Verkaufsgebühren, Verpackung, Versand, Logistik etc.) einen Negativerlös verursacht hätten.
Danke!!
Rein hypothetisch wurde nämlich gerade eben erst in meiner Nachbarschaft über exakt den baugleichen Fall diskutiert. Nur halt von der anderen Seite der Nahrungskette aus gesehen.
Es wurde angenommen, der Käufer hätte mitnichten nach einer aus welchen Gründen auch immer erfolglosen Zustellung die Rückabwicklung im Sinn gehabt, sondern gar zu gerne die Ware erhalten und insgesamt beispielsweise 11 weitere Tage auf eine erneute Zustellung gewartet.
Zudem hätte es keinerlei Anzeichen für ein Mitverschulden oder ein Versäumnis von seiten des Käufers an der fehlgeschlagenen Zustellung gegeben. Der fiktive Verkäufer hätte problemlos ein weiteres mal versuchen können, die Ware zu versenden.
Das Netz ist voll mit tausenden betrügerischen Onlineshops, die Ware anbieten, die sie überhaupt nicht besitzen.
der Verkäufer wollte nach Rücksendung der Ware sofort die Rückabwicklung des Vertrages? Warum hat er nicht erstmal versucht, die Versandmodalitäten bei einer erneuten Zustellung mit dem Verkäufer zu verhandeln? Warum ist er selbstverständlich davon ausgegangen, dass der Käufer gleich kein Interesse mehr an der Ware hat, sondern statt des Artikels sein Geld wiederhaben will? Das verstehe ich nicht. Es gibt übrigens Paketdienste, die umsonst mehrmals zustellen.
Auch wenn sich die Diskussion jetzt in die falsche Richtung entwickelt:
Ware war nicht zustellbar, weil falsche Adresse. das wird sich auch beim zweiten und dritten Zustellversuch nicht ändern.
Wenn man sich mal unternehmerisch mit eBay-Handel auseinander setzt, stellt man schnell fest, dass es sich außer für eBay und den Käufer kaum lohnt, dort Aktivitäten zu betreiben. Gebühren und leider auch die Anspruchshaltung der Käufer (mögl. billig, versankostenfrei und innerhalb von 12 Std. geliefert) zwingen den Händler dazu Arbeitsabläufe effektiv zu gestalten.
Folgernder Aufwand entsteht durch eine falsche Adresse:
Ware kommt zurück, wird im Lager verbucht, Sachbearbeiter sucht Kunden in der Datenbank, Sachbearbeiter schreibt Email an Käufer und bietet Rückabwicklung an, Kunde willigt ein, Sachbearbeiter storniert Vorgang informiert Buchhaltung, Buchhaltung führt Rücküberweisung aus, Lager packt Ware aus, überprüft diese und lagert sie wieder ein.
Wenn der Händler nun noch, weil der Kunde eine falsche Anschrift angegeben hat, eine Verhandlung über die erneut anfallenden Versandkosten führen soll bleibt leider nichts mehr übrig.
Und, um dem Einwand vorzugreifen, es passiert tatsächlich regelmäßig, dass Ware zurück kommt (falsche Adresse, oder vom Kunden nicht abgeholt) Außer, und damit kehren wir wieder zum Thema zurück, dass der der Käufer eine Strafanzeige gegen den Verkäufer stellt, nachdem er sein Geld schon seit zwei Monaten wieder auf seinem Konto hat…