Ich wohne in einer 3er-WG mit 2 anderen Frauen, eine von ihnen ist auch die Vermieterin. Diese hat die Mietverträge so gemacht, dass ich eine Mindestmietdauer von 10/12 und meine andere Mitbewohnerin von 2/13 hat. Sie und ich würden allerdings sehr gerne ausziehen, da die Gegebenheiten unserer Meinung nach unzumutbar sind.
In Bad und Küche ist kein warmes Wasser vorhanden, die Heizung ist seit 3 Wochen komplett ausgefallen,also auch kein warmes Wasser in der Dusche mehr vorhanden und ca. 17°C Innentemperatur, die beim Einzug versprochenen Renovierungen sind nicht vorgenommen worden, Vermieterin raucht und kifft in der Wohnung, hat sich ohne Absprache einen großen Hund angeschafft, es kommt täglich zu verbalen Auseinandersetzungen und wir verstehen uns mit ihr überhaupt nicht. Sie ist aber auch nicht willig uns vorzeitig ausziehen zu lassen. Gibt es da Möglichkeiten vorher zu kündigen?
Da hier relativ wenig Angaben gemacht wurden, ist auch eine erste Einschätzung relativ schwierig.
Vielleicht hilft dir aber im Ansatz dieses Urteil
´´Das LG Hamburg (WM 76 10) hat bei totalem Heizungsausfall während der Heizperiode eine 100prozentige Mietminderung für gerechtfertigt erklärt. Diese nimmt der Mieter kraft Gesetzes vor, da die Mietsache mangelhaft ist. Die Minderung muß nicht beantragt oder genehmigt , aber dem Vermieter mitgeteilt werden. Natürlich muss der Vermieter über das Vorliegen des Mangels informiert werden und ihm eine Frist gestellt werden (Abmahnung). Kommt er der Aufforderung in einer angemessenen Frist nicht nach, kann fristlos gekündigt werden (OLG München ZMR 59, 233; LG Landshut WM 89, 175; LG Köln WM 80, 17). Heizt der Mieter für die Zeit des Heizungsausfalls zusätzlich mit elektrischen Geräten etc., hat er Recht auf Erstattung der Zusatzkosten (Anschaffungskosten des Heizgerätes und Stromkosten).´´