Vorzeitig aus dem Mietvertrag ?

Kann man nicht die 3 Monatefrist umgehen durch rauswurf?
Ist zwar nicht die Feine Art, aber dafür würde man dem Eigentümer die Kaution (auch 3 Monatsmieten in Voraus) ja da lassen.
Man würde z.B. einfach jeden Tag z.B. Party usw. machen bis die Hausverwaltung den Vertrag aufkündigt.
Ist das Rechtlich risikofrei? Oder können die trotzdem verlangen die Betriebskosten zu tragen?

Man würde so nur die Kaution verlieren müsste aber keine weiteren Betriebskostne tragen

Hallo ime,
naja, wenn man die diversen Anzeigen wegen Ruhestörung billigend in Kauf nimmt…
(auf das Party-Bespiel)
Grüße
Almut

Das Problem ist halt einfach wenn man rein fiktiv Student ist, gerade Bafög abgelaufen ist und man kaum einnahmen hat um die alte Wohnung zu halten - erst recht nicht zwei Wohnungen auf einmal…

Wenn dieser Fiktive Student dann auch noch entgegenkommen signalisiert und nachmieter sucht/hätte und die verwaltung sich quer stellt… hat man nicht viele lösungen als evtl solch eine verzweiflungstat.

Muss ja nicht nur Party sein, kann man sicher auch durch anderen „unfug“ herbeiführen :smile:
Hat halt ein Bekannter im scherz gesagt „dann is ja nu party nonstop angesagt“ .
So dumm fand ich die Idee/Aussage garnicht.

Hallo Ime,
desweiteren tun mir die Leute leid, die auch noch Mitmieter in dem Haus deines Bekannten mit diesen guten Ratschlägen sind. Hat zwar nichts mit Recht zu tun, aber ein bisschen gegenseitige Rücksichtnahme ist auch nicht schlecht.
Grüße
Almut, deren Obermieter auch jeden Nacht Party gemacht hat (zw. 1-4 Uhr) und die jeden Morgen im Büro sitzen musste.

Hallo,

bravo zu dieser Einstellung! Lernt man sowas neuerdings auf den Unis? Wie heisst der Kurs? „Besch…n für jeden leicht gemacht, wie ich aus meinen Verträgen nach Lust und Laune aussteige“?
Niemand wird nach ein paar Parties sofort aus seiner Wohnung „rausgeschmissen“. Wie lange soll denn das Ganze dauern?

Wahrscheinlich würde doch der arme, arme Student sicherlich passgenau zu einem ihm genehmen Zeitpunkt raus aus der Wohnung sein. Dieser stünde auch schon fest, da er schon versucht hat über die üblichen Schienen wie Nachmieter etc. vorzeitig rauszukommen, hat eben nicht geklappt.

Wird man aber fristlos entlassen, dann hat der VM Anspruch auf Schadensersatz zum Beispiel in Höhe der Miete, die er eigentlich eingenommen hätte, mitsamt aller Nebenkosten übrigens. Also wäre damit gar nix gespart.

Man kann übrigens auch - und als Student sollte das sogar noch eher möglich sein, wenn man noch nicht soviele Klamotten/Möbel hat - an einem Tag aus und in die neue Wohnung einziehen. Machen sehr viele andere so, um doppelte Miete zu sparen. Verlangt etwas weniger Party und etwas mehr Organisation ist aber möglich. Viele VM lassen sich auch darauf ein, dass eine neue Wohnung zum halben Monat angemietet wird, so dass nur eine geringe Überlappung stattfindet.

Dringend ist einem solchen Studenten entweder ein anderes Studienfach oder ein Überdenken seiner tollen Ideen anzuraten. Evtl. sollte sowas nicht auf der rauschenden Party eines Mitstudenten nach einem Kasten Schnaps und einer Pulle Bier diskutiert werden.

Gruß
Nita

Hallo ime,

du bist ja gar lustig drauf :smile:.

Kann man nicht die 3 Monatefrist umgehen durch rauswurf?
Ist zwar nicht die Feine Art, aber dafür würde man dem
Eigentümer die Kaution (auch 3 Monatsmieten in Voraus) ja da
lassen.

Na klar kann man das, dann muß man für die 3 Monate keine Miete mehr zahlen.
Hat nur einen kleinen Harken und der heißt Schadensersatzanspruch. Wird ein Mieter nämlich berechtigt fristlos gekündigt, so hat er den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Kann der Vermieter die Wohnung also nicht sofort weitervermieten, so hat der ehemalige Mieter bis zur Wietervermietung (höchstens allerdings bis zu dem Termin da eine ordentliche Kündigung des Mieters gegriffen hätte) den Mietzins zu bezahlen. Weitere, durch die fristlose Kündigung verursachten Kosten bleiben davon zudem noch unberührt.

Gruß

Joschi

Fristlos wird man wegen Ruhestörung nicht gekündigt. Zunächst kommen Abmahnungen. Möglicherweise folgt eine einstweilige Verfügung auf Grund der permanenten Belästigungen. Dann - im Falle einer ausserordentlichen Kündigung - fallen Rechtsanwaltsgebühren für den Ausspruch der Kündigung an. Wenn man dann geht, hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz in Form des entgangenen Mietzinses, bis ein Neumieter gefunden ist. Alles in allem dürfte die Forderung des Vermieters bei einer ausserordentlichen Kündigung die Kautionssumme übersteigen … lohnt sich also nicht wirklich.

Das Problem ist halt einfach wenn man rein fiktiv Student ist,
gerade Bafög abgelaufen ist und man kaum einnahmen hat um die
alte Wohnung zu halten - erst recht nicht zwei Wohnungen auf
einmal…

Stell Dir mal vor, Dein Vermieter wäre knapp bei Kasse und möchte Deine Wohnung für viel mehr Geld an einen anderen vermieten.

Wenn dieser Fiktive Student dann auch noch entgegenkommen
signalisiert und nachmieter sucht/hätte und die verwaltung

Er würde dich bitten auszuziehen und bietet Dir auch eine minderwertige Ersatzwohnung an, aber Du bestehst darauf in der Wohnung zu bleiben und bist auch nicht bereit mehr Miete zu zahlen.

sich quer stellt… hat man nicht viele lösungen als evtl
solch eine verzweiflungstat.

Dann bliebe dem Vermieter ja nichts anderes übrig, als Dich Tag und Nacht z.B. mit Baulärm aus Presslufthämmern zu terrorisieren, bist Du freiwillig kündigst.

Wäre das okay für Dich? Würdest Du das als legitime „Verzweiflungstat“ hinnehmen? Oder fändest Du das vielleicht alles andere als witzig?

So dumm fand ich die Idee/Aussage garnicht.

Ich schon.

Warum meinen eigentlich so viele Leute, dass Verträge nur dann zu halten sind, wenn es dem persönlichen Vorteil dient? Wenn es um einen selbst geht, hat die andere Vertragspartei den Vertrag wortgenau einzuhalten, man selbst hat sich im Bedarfsfall aber nicht an den Vertrag zu halten. Oder welche Logik steht dahinter?

Kopfschüttel…

S.J.

Hallo Frau Weber,

Fristlos wird man wegen Ruhestörung nicht gekündigt.

es sei denn, der Mieter versucht hiermit nachweislich die fristlose Kündigung herbeizuführen. Dann greift nämlich sowohl §543 Abs.3 Nr.1 als auch Nr.2 des BGBs (http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html)

Gruß

Joschi

Hi,

daran habe ich auch schon gedacht. So Vermieter bzw. Hausverwaltungen haben in der Regel (gerade wenn sie an Studenten vermieten) auch schon das ein oder andere gesehen und werden wahrscheinlich höchstens müde gähnen, wenn wieder mal einer eine wilde Party nach der anderen schmeisst, nachdem er gerade verkündet hat er wolle ausziehen!

Und nebenbei zieht der Hausanwalt schon mal die vorformulierten Standardschreiben mit Schadensersatzforderungen etc. raus.

Gruß
Nita