Wenn ein Mietvertrag eine Kündigung bis 10/11 ausschliest und man riesigen Krach mit dem Hausverwalter hat und daher zum 31.03.10 gekündigt hat… Muss man dann einen Nachmieter suchen? Wenn ja…wieviele?
Angenommen, der Hausverwalter hätte zuvor mündlich versichert, daß er bei einer Kündigung „keine Steine in den Weg legen werde“. Nach der Kündigung käme dann aber der Brief, daß man natürlich nur aus dem Mietvertrag entlassen würde, wenn ein Nachmieter gefunden wäre, der dem Eigentümer und dem Hausverwalter „als geeignet erschiene“!
Wenn dann mehrere Anzeigen aufgegeben und über 25 Besichtigungen durchgeführt worden wären… In dieser Zeit von der Gegenseite (Vermieter und Verwalter) keinerlei Anstrengungen unternommen wurden. (Z.B. Besichtigungstermine vereinbart, aber keine genutzt wurden).
Angenommen, mind. 10 der Interessenten wollten sich, nach deren Aussage, mit dem Verwalter in Verbindung setzen, da sie sehr an der Wohnung interessiert wären…
Was müsste der Mieter noch alles tun, um aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden? Ist man dem Verwalter wirklich so weit ausgeliefert, daß er einfach keinen Nachmieter nehmen kann und man somit noch weitere 6 Monate zur Mietzahlung verpflichtet ist?
Man hätte natürlich ab 01.04. eine andere Wohnung und könnte sich zwei Mieten unmöglich leisten…
Für Hilfe (am Besten mit einem Bezug wo man es nachlesen könnte) wäre dieser Mieter sicherlich UNENDLICH DANKBAR!!!
Wenn dann auch noch die Rechtsschutz sagt, daß Mietrecht nicht mitversichert ist…
Der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren, außer etwas anderes ist vertraglich vereinbart. Es ist somit als Entgegenkommen zu verstehen, wenn er trotzdem zusagt den Mieter unter gewissen Umständen aus dem Vertrag zu entlassen.
Wenn er von den bei ihm angekommenen Interessenten keinen als geeignet Einschätzt, ist es so. Man könnte nur nach den Gründen fragen, um zukünftig nur noch geeignete (höchstens 1,60 groß, grüne Haare und keine Pickel) an den VM zu verweisen. Spart dem VM schließlich auch Arbeit.
Dem M bleibt somit im schlimmsten Fall nur noch die Option die Miete bis Vertragsende zu bezahlen.
Rechtsschutzversicherungen ändern auch keine Verträge und Gesetze.
Der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren, außer etwas
anderes ist vertraglich vereinbart.
Das ist so nicht richtig.
Ein Mieter, der sich vorzeitig aus einem für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrag lösen will, kann seine Entlassung aus dem Mietverhältnis dann verlangen kann, wenn er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter (Nachmieter) stellt. Das gilt allgemein kraft Gesetzes (§ 242 BGB), wobei noch ein berechtigtes Interesse des Mieters an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hinzutreten muss (BGH, Urteil vom 22. 1. 2003 - VIII ZR 244/02; Schmidt-Futterer, Mietrecht 10. Auflage 2011 § 542 Rdn. 10).
Ein berechtigtes Interesse des Fragestellers ist zwar derzeit nicht erkennbar, die Antwort ist jedoch in dieser Unbedingtheit nicht korrekt (kommt das irgendwie bekannt vor?).
„Anlässlich dieser Entscheidung hat der BGH klargestellt,
dass ein Mieter sich aus einem langfristigen
Mietvertrag unter Stellung eines Nachmieters nur
lösen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse an
der vorzeitigen Vertragsbeendigung hat oder wenn
die Vertragsparteien sich über die Vertragsauflösung
einigen.“
Gruß
Ok, in dieser Vermieterfeindlichkeit war mir das Urteil nicht bekannt. Ich werde allerdings meine Schlüsse daraus ziehen und derartige Zugeständnisse meinen Mietern gegenüber zukünftig unterlassen.
Ok, in dieser Vermieterfeindlichkeit war mir das Urteil nicht
bekannt. Ich werde allerdings meine Schlüsse daraus ziehen und
derartige Zugeständnisse meinen Mietern gegenüber zukünftig
unterlassen.
Und was genau soll mir das jetzt sagen? Habe ich das Urteil erlassen?