ich hoffe, die Frage ist in diesm Thread richtig, sonst bitte verschieben.
Meine Mutter meinte irgendwann mal, sie hätte bereits nach Abschließen ihrer Ausbildung das jeweilige Abschlusszeugnis an die Rentenversicherung geschickt, damit das dann bereits in ihre Akte gelegt werden konnte.
Ist das wirklich so, dass man das machen kann oder kann ich mir das sparen?
Wenn ja, an wen kann ich mich wenden, um zu erfahren, was alles meiner Unterlagen ich da hinschicken kann?
Falls es um die Deutsche Rentenversicherung geht: Da musst Du überhaupt nichts hinschicken - die bekommt alles haarklein papierlos gemeldet, was sie für Deinen Rentenversicherungsverlauf braucht. Du tust der Rentenversicherung (und damit auch Dir) nichts Gutes, wenn Du sie mit Papier zuwirfst, das man dort - egal ob es überflüssig ist oder nicht - bearbeiten muss.
Wenn dazu aus irgendeinem kühlen Grunde etwas fehlen sollte, fällt das erst später auf. Es ist also wichtig, dass Du alle Kopien zu Anmeldungen und Entgeltmeldungen (das sind diese Zettel, wo oben „önemli belge“ draufsteht) bei Dir gut aufhebst, außerdem alle Nachweise zu Ausbildungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit usw…
Ist das wirklich so, dass man das machen kann oder kann ich
mir das sparen?
Wenn ja, an wen kann ich mich wenden, um zu erfahren, was
alles meiner Unterlagen ich da hinschicken kann?
Hallo @Lini,
seit Jahren werden alle rentenrelevanten Zeiten durch die entsprechenden Stellen (z,B. Arbeitgeber, Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit usw,) dem RV-Träger übermittelt.
Sie erhalten hierüber jeweils eine Kopie der Meldung.
Nicht in das Meldeverfahren sind schon immer und auch noch die Schulen, Fachschulen, Hochschulen.
Hier müssen Sie Unterlagen selbst übersenden oder einer gesetzlichen Krankenkasse zur Weiterleitung (was selten gemacht wird)vorlegen.
Sie können unabhängig vom Alter jederzeit bei der DRV einen Versicherungsverlauf anfordern. Ihre aktuelle Anschrift muss der DRV bekannt sein.
Hier das Anforderungsformat: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Geht das auch schon mit ca. 30, dass man um sowas bittet oder
macht das keinen Sinn?
… habe aber auch ungefähr zu der Zeit eine Kontenklärung beantragt. Nach dem Motto „was interessiert uns unser Geschwätz von gestern“ habe ich sogar danach noch ein Schreiben bekommen, dass mir irgendwelche anerkannten Zeiten (Schule oder Studium, ich weiß es nicht mehr genau) aufgrund irgendwelcher Gesetzesänderungen wieder „aberkannt“ wurden, aber so konnte ich zumindest überprüfen, ob bis dahin alles lückenlos festgehalten wurde. Und seitdem bekomme ich auch jährlich die bereits erwähnten „Wasserstandsmeldungen“.