Hallo nochmal,
erstmal sorry dafür, dass ich mich soo spät erst melde; bin seit 1 Woche irgendwie offline; in meinem „Heimatkiez“ Berlin/Neukölln ist zwar alle 10 Schritte ein I-Cafe, allerdings flächendeckend bevölkert von den Herrschaften Jungorientalen, welche in aller Regel laut brüllend Counterstrike oder so spielen und mir ein ganz klein wenig auf den Wecker gehen, besonders, da die Cafes allesamt kracheng sind und man folglich gezwungendermassen andauernd angerempelt wird. Bin ja auch nich mehr die Jüngste…naja, genug schwadroniert…
Nun zu deinem Problem. Sieht mir ganz danach aus, als ob man beim Jugendamt(übrigens ist es tatsächlich so, dass einzig das Amt zuständig ist, in dessen Wohnbezirk du gemeldet bist) hinsichtlich deiner unmittelbar bevorstehenden Volljährigkeit nur zu gerne das Problem (deine Wenigkeit) weiterzugeben trachtet.
Kann sein, dass man dich erstmal an das zuständige Sozialamt oder die ARGE verweisen will, wo du natürlich mit Verweis auf deine Minderjährigkeit abblitzen wirst, höchstwahrscheinlich schickt man dich wieder zum Jug usw.usf.
Wir haben hier sowas alle Tage. Du darfst ja nicht vergessen, dass eine Fremdunterbringung, wie in deinem Fall sinnvoll, die Kommune eine Menge Geld kosten wird, die Hilfen zum Lebensunterhalt wiederum auch wesentlich mehr zu Buche schlagen, als wenn man dich eben genau wieder zurück zur Mutter schicken und dich somit halt kurz mal durchs Raster fallen lässt.
Aber verzage nicht, sondern wende dich an eine ohne Zweifel selbst in Dortmund vorhandene Einrichtung der Jugendhilfe (Jugendnotdienst o.ä.). Keine Angst, die Jungs und Mädels, die da arbeiten, sind erstmal dir gegenüber parteilich und können dir erstmal bestimmt weiterhelfen. Wie schon gesagt, da ein Verbleib bei deiner Mutter für dich ganz offensichtlich unzumutbar ist (mein Beileid übrigens auch zu der), muss man dir Hilfe zum Lebensunterhalt zukommen lassen, bis du volljährig bist, im Falle einer Ausbildung sogar darüber hinaus.
Möglicherweise wirst du auch gezwungen sein, deine Ansprüche via Anwalt durchzusetzen, sinnvollerweise einer mit dem Fachgebiet Jugendrecht, auch dahingehend kann dir die Jugendhilfe Beistand leisten.
Letztens durfte ich, by the way, einen ganz ausgesprochenen Satansbraten, ups, sorry, wollte sagen: hilfesuchenden Jugendlichen (haha) betreuen, der noch viel früher als du 18 wird. Monsieur flog nach eklatanten Regelverstössen achtkant raus und kreuzte noch am selben Nachmittag beim Jugendnotdienst auf, was in seinem Fall bedauerlicherweise sein gutes Recht ist. Da sitzt er nun bis nach Pfingsten und wird sich Dienstag wieder beim Jug melden. Fliegt er aus der Jugendhilfe, kriegt er mindestens ein Sleep-Inn bezahlt und die schon erwähnte Hilfe z.Lebensunterhalt, wenn er 18 ist, geht er in eines unserer Treberhäuser, die über SGBXII und/oder HartzIV finanziert werden.
Sollte für dich mindestens auch drin sein, meint jedenfalls
Awful Annie