Vorzeitig Volljährig erklären lassen?

hallo,
ich heiße christoph und bin 17 jahre alt…

ich habe folgendes problem:
mein vater ist seit gut 1 jahre mit meiner mutter geschieden, leider hatte er nie das bedürfnis das sorgerecht für sich allein zu beanspruchen…das porblem ist das er vor ca. 3 wochen verstorben ist udn ich nicht wirklich guten kontak zu meiner mutter haben kann bzw. will.

meine frage ist nun:
kann ich mich vorzeitig volljährig erklären lassen? sonst müsste meine mutter sämtliche papiere unterschrieben und ich möchte wirklich nciht gerne kontak mit ihr haben.

also nochmal zu meinen fragen.
kann ich mich vorzeitig volljährig#erklären lassen?
wie lange dauert das?

ich habe am 25.06 geburtstag. bis dahin würde ich quasi auf der straße stehen, jugendamt will sich nciht kümmern weil ich noch eine sorgeberechtigte habe…und sonstz…naja auf ämter kann man sich i.wie ja eh nicht verlassen…

also wenn jemadn was weiß bitte ich um antwort…

danke schonmal vorab

gruß:
christoph

Hallo christoph,

erstmal mein Beileid wegen deines Vaters…

Man kann sich leider nicht vorzeitig für volljährig erklären lassen.

Das hat auch allgemein seinen guten Grund. Denk doch mal nach, wie es wäre, wenn jeder Vollpfosten (betrachte dich, bitte, hiermit als ganz explizit nicht angesprochen!!) sich jedesmal für voll geschäftsfähig, vulgo erwachsen erklären könnte, jedesmal, wenn die Herrschaften Sorgeberechtigten etwa Einwände gegen, sagen wir beispielsweise seine Freizeitgestaltung haben sollten.

Wenn Sohnemann nämlich die Gesellschaft von drogenkonsumierenden, schwerkriminellen Spitzbuben etwa dem Schulbesuch vorzuziehen beliebte (alles schon vorgekommen), sind verantwortungsbewußte Eltern einigermaßen in die Pflicht genommen vom Gesetzgeber mittels des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Um nur ein Beispiel zu nennen…

Allenfalls könntest du über das Jugendamt versuchen, deiner Mutter das Sorgerecht entziehen zu lassen, somit wärst du unter Vormundschaft des selben bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Dieses Verfahren würde allerdings in deinem speziellen Fall, so ich dein Posting richtig verstanden habe, ganz wesentlich länger dauern als bis zu deinem 18. Geburtstag.

Du hast gleichwohl ganz offensichtlich gewichtige Gründe, nicht mehr einen Monat abwarten zu wollen/können. Und genau deswegen kann ich irgendwie überhaupt nicht verstehen, warum das Jugendamt dir nicht weiterhelfen will. Machst du denen bitte das nächste mal begreiflich, dass es für dich unzumutbar ist, mit deiner Mutter Kontakt zu haben, denn, da du noch minderjährig bist, dürfen die dich eben nicht so ohne weiteres auf der Strasse sitzen lassen. Die Jugendhilfe bietet da mehrere Möglichkeiten (ich zum Beispiel arbeite seit fast 10 Jahren in soner Einrichtung, aber das nur am Rande).

Aber wahrscheinlich bist du denen auf dem Amt bloß zu nett und normal vorgekommen, ohne einen nennenswerten Hilfebedarf erkennen zu lassen…

Als absolute Mindestleistung steht dir, wenn es denen partout irgendwie zu kostspielig oder sonstwie zu unangebracht sein sollte, dich adäquat unterzubringen, eine Hilfe zum Lebensunterhalt zu. Solltest du noch zur Schule gehen oder ne Ausbildung machen, auch über deine Volljährigkeit hinaus.

So. Hoffentlich konnte ich dir ein wenig weiterhelfen

Das Doppelposting sei dir verziehen…

Alles Gute wünscht dir Awful Annie

Danke für die schnelle Antwort Awful Annie,

ich denke das ich beim Jugendamt ganz und gar nicht normal rüber gekommen bin, ich habe mit allen mitteln versucht deutlich zu machen das ich mit meiner mutter kein Kontakt haben will, noch mit der Begründung das sie uns vor 10 Jahren im stich gelassen hat ( hab noch 3 Geschwister(2 Brüder,14 - 1 Schwester,19) )und ich für nichts garantieren kann wenn sie mir gegenüber treten würde! ( war das vielleicht zu grob ausgedrückt? )

Leider will wirklich niemand für mich zuständig sein, ich war bei 3 verschiedenen Jugendämtern in Dortmund, die einen können nicht(Zuständigkeitsbereich!?)und andere wollen nicht.

Ich war auch mit meiner Tante und meinen Geschwister vor Gericht um meiner Mutter das Sorgerecht zu entziehen, dass hat auch reibungslos funktioniert, leider haben nur meine kleinen Brüder einen Amtsvormund bekommen.
warum nicht ich?

Weil ich in kürze meine Volljährigkeit antrete (Amtsvormund zitiert)

ich weiß wirklich nicht mehr weiter, es darf doch nicht angehen das niemand für mich zuständig sein will.
Ohne Geld und Wohnsitz lässt es sich wirklich nicht gut leben!

grüße
Christoph

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

erstmal du hälst dich nicht an FAQ:1129.

Ich stelle mir mal einen ähnlichen Fall wie den von dir geschilderten nur dort nennen wir die Person A die nicht zur Mutter will, also verstehe ich richtig Person A hat momentan kein Zuhause ? Die Mutter ist nicht gewillt person A bei sich aufzunehmen oder möchte Person A nicht dahin oder gar beides ?

Übrigens das ist gut das die Mutter noch das Sorgerecht hat, aus dem Grund wenn man später alleine wohnt kann man Geld von der Mutter einklagen ! Immer versuchen das Positive in der Sache zu sehen auch wenn es schwirig ist :wink:.

Gruß

Hallo nochmal,

erstmal sorry dafür, dass ich mich soo spät erst melde; bin seit 1 Woche irgendwie offline; in meinem „Heimatkiez“ Berlin/Neukölln ist zwar alle 10 Schritte ein I-Cafe, allerdings flächendeckend bevölkert von den Herrschaften Jungorientalen, welche in aller Regel laut brüllend Counterstrike oder so spielen und mir ein ganz klein wenig auf den Wecker gehen, besonders, da die Cafes allesamt kracheng sind und man folglich gezwungendermassen andauernd angerempelt wird. Bin ja auch nich mehr die Jüngste…naja, genug schwadroniert…

Nun zu deinem Problem. Sieht mir ganz danach aus, als ob man beim Jugendamt(übrigens ist es tatsächlich so, dass einzig das Amt zuständig ist, in dessen Wohnbezirk du gemeldet bist) hinsichtlich deiner unmittelbar bevorstehenden Volljährigkeit nur zu gerne das Problem (deine Wenigkeit) weiterzugeben trachtet.

Kann sein, dass man dich erstmal an das zuständige Sozialamt oder die ARGE verweisen will, wo du natürlich mit Verweis auf deine Minderjährigkeit abblitzen wirst, höchstwahrscheinlich schickt man dich wieder zum Jug usw.usf.

Wir haben hier sowas alle Tage. Du darfst ja nicht vergessen, dass eine Fremdunterbringung, wie in deinem Fall sinnvoll, die Kommune eine Menge Geld kosten wird, die Hilfen zum Lebensunterhalt wiederum auch wesentlich mehr zu Buche schlagen, als wenn man dich eben genau wieder zurück zur Mutter schicken und dich somit halt kurz mal durchs Raster fallen lässt.

Aber verzage nicht, sondern wende dich an eine ohne Zweifel selbst in Dortmund vorhandene Einrichtung der Jugendhilfe (Jugendnotdienst o.ä.). Keine Angst, die Jungs und Mädels, die da arbeiten, sind erstmal dir gegenüber parteilich und können dir erstmal bestimmt weiterhelfen. Wie schon gesagt, da ein Verbleib bei deiner Mutter für dich ganz offensichtlich unzumutbar ist (mein Beileid übrigens auch zu der), muss man dir Hilfe zum Lebensunterhalt zukommen lassen, bis du volljährig bist, im Falle einer Ausbildung sogar darüber hinaus.

Möglicherweise wirst du auch gezwungen sein, deine Ansprüche via Anwalt durchzusetzen, sinnvollerweise einer mit dem Fachgebiet Jugendrecht, auch dahingehend kann dir die Jugendhilfe Beistand leisten.

Letztens durfte ich, by the way, einen ganz ausgesprochenen Satansbraten, ups, sorry, wollte sagen: hilfesuchenden Jugendlichen (haha) betreuen, der noch viel früher als du 18 wird. Monsieur flog nach eklatanten Regelverstössen achtkant raus und kreuzte noch am selben Nachmittag beim Jugendnotdienst auf, was in seinem Fall bedauerlicherweise sein gutes Recht ist. Da sitzt er nun bis nach Pfingsten und wird sich Dienstag wieder beim Jug melden. Fliegt er aus der Jugendhilfe, kriegt er mindestens ein Sleep-Inn bezahlt und die schon erwähnte Hilfe z.Lebensunterhalt, wenn er 18 ist, geht er in eines unserer Treberhäuser, die über SGBXII und/oder HartzIV finanziert werden.

Sollte für dich mindestens auch drin sein, meint jedenfalls

Awful Annie