Liebe/-r Experte/-in,
im Internet finde ich teils sich widersprechende Aussagen zur Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen.
Es geht um einen vor etwa 3 Jahren abgeschlossenen Darlehensvertrag o h n e Besicherung mit einem Grundpfandrecht und einer Zinsbindung von 5 Jahren. Somit läuft die Zinsbindung noch etwa 2 Jahre. Kann dieses Darlehen vorzeitig abgelöst werden ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen kann? Auf einer Internetseite habe ich gelesen, dass wäre möglich. Andere verweisen auf § 489 BGB, wonach das erst möglich sein soll, wenn 10 Jahre vergangen sind.
Können Sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus.
Robert