Vorzeitige Ablösung Darlehen

Liebe/-r Experte/-in,

im Internet finde ich teils sich widersprechende Aussagen zur Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen.

Es geht um einen vor etwa 3 Jahren abgeschlossenen Darlehensvertrag o h n e Besicherung mit einem Grundpfandrecht und einer Zinsbindung von 5 Jahren. Somit läuft die Zinsbindung noch etwa 2 Jahre. Kann dieses Darlehen vorzeitig abgelöst werden ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen kann? Auf einer Internetseite habe ich gelesen, dass wäre möglich. Andere verweisen auf § 489 BGB, wonach das erst möglich sein soll, wenn 10 Jahre vergangen sind.

Können Sie mir weiterhelfen?

Vielen Dank im voraus.

Robert

Hallo Robert,
ob mit oder ohne Sicherheiten ,spielt hier keine Rolle.
Es wurde eine Vertrag mit einer festen Laufzeit vereinbart,die bindend ist.
d.h. möchtest du vorzeitig aussteigen,musst du um die Vorfälligkeitsentschädigung verhandeln.
Die wird nicht sehr hoch ausfallen,da die Restlaufzeit nur noch kurz ist.
Gruß
Martin Mendorf

Hallo Robert,

von Grundsatz sind Verträge einzuhalten. Dazu gehört auch die vertraglich vereinbarte Rückzahlung eines Darlehens.
Wenn im Vertrag die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung ermöglicht wird, wird auch etwas über die Modalitäten darin stehen. In der Regel wird eine restlaufzeitabhängige Vorfalligkeitsentschädigung berechnet.
Ist im Vertrag nichts geregelt bitte beim Darlehensgeber nachfragen und ggf eine Kulanzregelung erzielen. Diese wird aber meist eine Vorfälligkeitsentschädigung enthalten, da der Darlehensgeber immerhin die vertragswidrige, vorzeitige Zahlung erlaubt.
§489 BGB bezieht sich auf Darlehen mit einer Zinsbindungsfrist von mehr als 10 Jahren. Diese sind 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Dies betrifft vor allem Baufinanzierungen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren.

Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

danke für die schnelle Hilfe.

Robert

Hallo Martin,

danke für die schnelle Hilfe.

Robert

Antwort:
Bei Darlehen mit Zinsfestschreibung gibt es immer ein Problem mit vorzeitigen Rückzahlungen/Ablösungen.
Lesen Sie Ihren Darlehensvertrag gut durch. Dort müßte
es genau stehen, was möglich ist und was nicht.
Lesen Sie auch Nachfolgendes:

http://www.finanztip.de/recht/bank/wehrt-kreditabloe…

http://www.creditolo.de/kreditlexikon/vorzeitige_abl…

http://www.finanz-ratgeber.de/finanzierung/kredit/kr…

http://www.finanztip.de/recht/bank/wehrt-ratgeber-vo…

http://www.online-kredite.com/ratgeber/kredit-tilgun…

Grüsse
Bracco

Hallo Bracco,

ich stöbere mal in den links. Danke für die Antwort.

Robert