Hi zusammen,
bei meiner Recherche zum o.a. Thema gewinne ich den Eindruck, dass es ein Recht des Kreditnehmers auf vorzeitige Ablösung eines Kredites und des Kredigebers auf angemessene Entschädigung für die vorzeitige Ablösung gibt. Sehe ich das richtig? Ist ein solches Recht an bestimmte Bedingungen geknüpft?
Im konkreten Fall geht es natürlich völlig hypothetisch darum, dass ein vermietetes Haus verkauft, mit einem Teil des Erlöses der bestehende Kredit abgelöst und mit dem Rest EK für ein neues Grundstück bereitgestellt werden soll.
So wie es aussieht wird nur einen Überbrückungskredit für die Zeit bis zwei bestehende Häuser verkauft sind benötigt, so dass eine Übertragung des Kredits auf das neue Grundstück eigentlich keinen Sinn macht.
Was meint Ihr? Gibt es da Chancen den Kredit loszuwerden auch wenn es nichts explizites im vertrag gibt?
Gruß & dank
C.
dass es ein Recht des Kreditnehmers auf vorzeitige Ablösung eines Kredites
Dieses Recht gibt es nur im Falle des Verkaufes des beliehenen Objektes.
und des Kredigebers auf angemessene Entschädigung für die vorzeitige Ablösung gibt.
Dieses Recht gibt es tatsächlich.
dass eine Übertragung des Kredits auf das neue Grundstück
eigentlich keinen Sinn macht.
Das kann man nicht mit dieser Bestimmtheit sagen, es könnte durchaus Sinn machen, wenn es möglich ist.
Was meint Ihr? Gibt es da Chancen den Kredit loszuwerden auch
wenn es nichts explizites im vertrag gibt?
Nur beim Verkauf des Objektes.
Bei Verkaufen des Hauses sollte kein Problem mit der Ablöse gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung geben.
Zum ganzen Sachverhalt aber die Frage:
Gibt es die 2 Häuser jetzt schon, die verkauft werden sollen - oder ist gemeint, das auf dem zu erwerbenden Grundstück ein neues Haus entsteht, was dann verkauft werden soll?
Hi,
Gibt es die 2 Häuser jetzt schon, die verkauft werden sollen -
Genau!
oder ist gemeint, das auf dem zu erwerbenden Grundstück ein
neues Haus entsteht, was dann verkauft werden soll?
Nein, das neu zu bauende Haus wird das neue Wohnhaus, das zu ca. 50% aus dem Verkauf der beiden alten Häuser finanziert wird. München ist ein teures Pflaster …
Gruß
C.
Hi,
wegen des Überbrückungskredites:
Vielleicht ist eine (Bank-) Bürgschaft günstiger? Nur eine Idee.
Gruss M.
Hmm,
wegen des Überbrückungskredites:
Vielleicht ist eine (Bank-) Bürgschaft günstiger? Nur eine
Idee.
IIch dachte immer, dass eine Bankbürgschaft nur eine Ausfallgarantie ist. Ich fürchte, dass reicht dem Verkäufer nicht.
Gruß
C.