morgen,
kann ein in 2007 gebildeter IAB ohne folgende anschaffung vor ende des 3 jährigen investitionszeitraumes vorzeitig aufgelöst werden wenn z.b. die investitionsabsicht nicht mehr gegeben ist ?
danke
gruß inder
morgen,
kann ein in 2007 gebildeter IAB ohne folgende anschaffung vor ende des 3 jährigen investitionszeitraumes vorzeitig aufgelöst werden wenn z.b. die investitionsabsicht nicht mehr gegeben ist ?
danke
gruß inder
Hallo,
bei Aufgabe der Investitionsabsicht muss der IAB sogar aufgelöst werden.
Wenn dies nicht geschieht, wird es meist dennoch nicht auffallen, denn wie will das Finanzamt denn diese Aufgabe feststellen, wenn nicht gar beweisen?!
Gruß
Lawrence
Moinsen,
ja!
Denn die Auflösung wirkt sich rückwirkend im Jahr der Bildung aus. Soll heißen, der Steuerbescheid für 2007 wird geändert.
Siehe hierzu das BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009, Randziffer 62
http://www.haufe.de/Auftritte/ShopData/media/attachm…
Schöne Grüße
e
bei Aufgabe der Investitionsabsicht muss der IAB sogar
aufgelöst werden.
hast du ne quelle ?
Wenn dies nicht geschieht, wird es meist dennoch nicht
auffallen, denn wie will das Finanzamt denn diese Aufgabe
feststellen, wenn nicht gar beweisen?!
schon klar, aber es s o l l ja vorzeitig aufgelöst werden und ich habe in der einschlägigen literatur nichst gefunden…
gruß inder
Moinsen,
ja!
danke… ist eindeutig. hab im haufe heute morgen diesbezüglich in einem beitrag im themenlexikon noch gelesen, dass die vorzeitige freiwillige auflösung nicht geklärt wäre…
gruß inder
Hallo Inder,
hast du die Beck´sche Erlasssammlung?
Quelle ist das BMF-Schreiben vom 8.5.2009 (BStBl. I Seite 633), Randziffer 57 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 21.9.2005, BStBl. 2006 II, Seite 66.
In der Erlasssammlung bei §7g/5 zu finden.
Gruß
Lawrence