Vorzeitige Austragung aus dem Führungszeugnis?

Habe einen Antrag auf vorzeitige Austragung aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) nach §39 BZRG bei dem Bundesamt für Justiz gestellt. Weis jemand welche Institutionen dabei gefragt oder berücksichtigt werden und wie lange so eine Entscheidung dauert?

Danke
Gruß Andrej

Hallo,
ich kann leider nicht weiterhelfen.

LG, Erik

Hallo Andrej,

eine vorzeitige Austragung ergibt sich nur, wenn es dem öffentlichen Interesse nicht entgegensteht. (§ 39, Abs. 1 BZRG).
Um das zu erfahren, ist es am besten das Gericht zu befragen welches die Verurteilung ausgesprochen hat. Oder du fragst einen Anwalt für Strafrecht, bzw. für Verwaltungsrecht, da es allgemeinhin sehr schierig ist Eintragungen wieder aus dem Register heraus zu kriegen, bevor die normale Frist abgelaufen ist.

Weiter kann ich dir leider auch nicht helfen.

Alles Gute!

DWAE329