Ausgangssituation ist folgende: Die Eltern besitzen ein Haus mit Grundstück und ein unbebautes Grundstück.
Sohn A hat vor Jahren als Voraberbe das unbebaute Grundstück erhalten um hierauf sein eigenes Haus zu bauen, Sohn B wurde das Haus mit Grundstück übertragen, die Eltern erhielten für das Haus Nießrecht (wurde notariell festgehalten). Sohn B erhielt die Auflage seinen Bruder im Erbfall einen festgelegten Wertausgleich zu zahlen. Nun soll dieser Wertausgleich vorzeitig vorgenommen werden und die Eltern anstelle des Nießrecht ein Wohnrecht erhalten. Wie muss der Wertausgleich nun angesetzt werden, inwieweit ist das Wohnrecht als Belastung einzurechnen damit Sohn B nicht benachteiligt ist. Sind Zinsaufwendungen für die Kreditaufnahme für die Auszahlung des Sohn A ebenfalls einzubeziehen?
Moin,
Wie muss der
Wertausgleich nun angesetzt werden,
da müssen sich wohl alle Beteiligten zu einem Steuerberater und/oder Hachanwalt begeben und mit denen alles verhackstücken.
Gandalf