Das angesparte Guthaben aus dem Lebensarbeitszeitkonto wird wegen Vorruhestand ausgezahlt. Welche Steuerregelungen gelten hier und gibt es hier dbzgl. besondere Vorschriften.
Dafür wird es ja wohl hoffentlich einen Vertrag geben. Dann kann man auch Aussagen treffen über die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung.
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Hallo,
bei Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto handelt es sich grundsätzlich um Arbeitslohn. So wird es auch idR bei Auszahlung behandelt - einschließlich Sozialabgaben.
&Tschüß
Wolfgang