Vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft

Hallo,

ich habe eine Frage zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit, in der ich mich momentan befinde. Diese geht noch bis Juni 2016. Wir „arbeiten“ derzeit an Kind Nr. 2. Ich bin derzeit in Teilzeit in einem Krankenhaus beschäftigt und würde bei einer erneuten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Jetzt würde ich gerne wissen, ob es dann möglich ist, die Elternzeit sofort zu beenden und somit durch das Beschäftigungsverbot nicht mehr zu arbeiten, aber die ganz normalen Bezüge der Vollzeittätigkeit zu erhalten? Oder sind da eventuell Probleme zu erwarten, eventuell durch die KK die ja meinem Arbeitgeber mein Gehalt erstatten müsste…?

Bitte nicht falsch verstehen, ich will mich nur über eventuelle Möglichkeiten informieren.
Vielen Dank!

Mal vorab, wie kann es ein, das diese Frage innerhalb von 1 Sekunden unter

  1. @anonym und 2) unter @MisM hier auftauchen kann.

ist das der nächste Fehler des ach so tollen neuen WWW ?

Zur Frage:

Lies doch den passenden § dazu :

(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Eine Verlängerung der Elternzeit kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel der Anspruchsberechtigten aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.

MfG
duck313

Wieso der Beitrag 2 mal erscheit ist mir auch nicht klar.
Danke erstmal für Deine Antwort

Hallo MisM,

weißt du was… man muss heute wirklich gucken wo man bleibt. Du solltest dich diesbezüglich bei einer Anlaufstelle gut beraten lassen, und sofern es möglich ist, dies auch tun. Das hätte Auswirkung auf dein Elterngeld und du würdest viel mehr „abgreifen“. Das klingt jetzt vielleicht wirklich Schmarotzer like, aber um ehrlich zu sein wird man gesellschaftlich in Deutschland nicht wirklich „bevorteiligt“ dadurch, dass man viele Kinder bekommt und unser System stützt. Da kann man dann wenigstens in solchen Situation ein paar Tricks anwenden und das maximale für sich herauszuholen.
Was es zu bedenken gilt: Dein Arbeitgeber könnt das natürlich nicht gerade toll finden. Du musst also auch den Popo in der Hose haben, das durchzuziehen und dich ein wenig unbeliebt zu machen. Mein Arbeitgeber hat mir immer das Gefühl gegeben, dass man als Frau mit Kindern nur eine minderwertige Arbeitskraft ist. Da würde ich das gnadenlos durchziehen… :wink:

Traurig aber wahr…
LG
Andrea

Daß man seine Vorteile aus den Möglichkeiten zieht, die einem der Gesetzgeber bietet, ist eine Sache. Es kann aber auch nicht schaden, die Sicht der Arbeitgeber ein wenig nachvollziehen zu wollen. Die bekommen bei der ganzen Veranstaltung nämlich die Hauptlast aufgebürdet. Er darf zusehen, wie er die Zwischenzeit überbrückt bekommt, einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach Rückkehr anbieten kann und mit der ganzen Flexibilität umgeht, die der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer gewährt.

Und ja: die Gesellschaft will, daß es mehr Kinder gibt und zwar am liebsten von den gut ausgebildeten Familien. Komischerweise beruft sich jeder darauf und zwar vor und in den ersten Jahren nach der Geburt. Ich für meinen Teil habe allerdings Zweifel daran, daß ausgerechnet die aktuellen Geburtenjahrgänge nur hochqualifizierte Arbeitnehmer und Rentenbeitragszahler in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze hervorbringen.

Was ich damit sagen will: man sollte nicht nur auf seine eigenen Rechte pochen, sondern auch daran denken, wer die ganze Party bezahlt. Wer zu viel pocht, erweist den späteren Jahrgängen nämlich u.U. einen Bärendienst.