Vorzeitige Beendigung eines Zeitvertrages

Ein Arbeitnehmer hat bei einer Firma einen Zeitvertrag über 1 Jahr mit einer Probezeit von 6 Monaten bekommen.

Nach 8 Monaten möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, ohne triftigen Grund vorzeitig beenden und bietet dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen und einer Abfindung von etwa dem halben Monatsgehalt an.

Ist das ganze so rechtlich möglich ?
Normalerweise ist ein Zeitvertrag doch nur sehr schwer kündbar !
Was kann der Arbeitnehmer verlangen ?

Grüße und Frohes Neues !!!

Ein Arbeitnehmer hat bei einer Firma einen Zeitvertrag über 1
Jahr mit einer Probezeit von 6 Monaten bekommen.

Nach 8 Monaten möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis,
ohne triftigen Grund vorzeitig beenden und bietet dem
Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit einer Kündigungsfrist
von 4 Wochen und einer Abfindung von etwa dem halben
Monatsgehalt an.

Ist das ganze so rechtlich möglich ?

Klar ist das möglich. Mit einem Aufhebungsvertrag („in gegenseitigem Einvernehmen“) kann man fast das gesamte Arbeitsrecht legal aushebeln, wenn ein AN sich unter Druck setzen läßt und ohne Beratung unterschreibt. Ist alles völlig legal.

Normalerweise ist ein Zeitvertrag doch nur sehr schwer kündbar

Kündbar fast überhaupt nicht durch den AG, Ausnahmen siehe § 15 TzBfG

Was kann der Arbeitnehmer verlangen ?

Erfüllung des Vertrages, d.h. 12 Monate beschäftigt zu werden gegen entsprechende Bezahlung. Bei Auflösungsverträgen mußt Du fast immer mit Sperrzeiten der Arbeitsagentur rechnen

Grüße und Frohes Neues !!!

Ebenso &Tschüß

WHoepfner

Hi,
STOP ! Auf keinen Fall unterschreiben ! Nach 6 Monaten besteht bereits Kündigungsschutz ! Ohne triftigen Grund kann hier der Arbeitgeber nicht kündigen !
Wer hier einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat daher ein Problem !
Achtung ! Hier kommt es auf die Regelung der einzelnen Tarifverträge der einzelnen Bundesländer an…In NRW gibt es die Regelund der Widerspruchsfrist von 14 Tagen. das bedeutet, selbst wenn jemand eine Vereinbarung unterschrieben hat, kann er innerhalb dieser frist widersprechen…in Berlin dagegen hat er keine Widerspruchsfrist…da muss grober Vorsatz nachgewiesen werden…sehr schwierig…
MfG

FLASCH!
Hi!

Achtung ! Hier kommt es auf die Regelung der einzelnen
Tarifverträge der einzelnen Bundesländer an…In NRW gibt es
die Regelund der Widerspruchsfrist von 14 Tagen. das bedeutet,
selbst wenn jemand eine Vereinbarung unterschrieben hat, kann
er innerhalb dieser frist widersprechen…in Berlin dagegen
hat er keine Widerspruchsfrist…da muss grober Vorsatz
nachgewiesen werden…sehr schwierig…

Sag mal, wo hast Du denn den Schwachsinn her?

Wir reden hier nicht vom (ehemaligen) Fernabsatzgesetz, wir reden hier vom Arbeitsrecht!

Gruß
Guido

Lieber Guido,
bitte habe Verständnis dafür, dass ich generell nicht auf Komentare von Anfängern reagiere…Da ich aber erkennen muss, dass du keinerlei Kenntnisse über den Inhalt des Betriebsverfassunggesetzes hast, sei dir diese Lektüre ans Herz gelegt. Ich gehe davon aus, das selbst du die entsprechenden Paragraphen dort entnehmen kannst, die meine Aussagen bestätigen werden.In der Tat ist es definitiv so, dass man Aufhebungsverträge anfechten kann.Vorraussetzung ist hierbei immer die Gesetzgebung der einzelnen Länder. Dennoch freue ich mich von dir diesen tollen und überaus belustigenden Kommentar erhalten zu haben.
Besten Dank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist echt nicht wahr, oder?
Hi!

Das ist echt nicht wahr, oder? Sag mal, hast Du gerade Deine Ausbildung angefangen, ein altes Buch (von 1960 oder so) über Arbeitsrecht für Anfänger gefunden, dessen Inhalt Du jetzt verfälscht widergibst?

bitte habe Verständnis dafür, dass ich generell nicht auf
Komentare von Anfängern reagiere…

Das solltest Du!
Selbst Anfänger wissen in der Regel mehr als Du!

Da ich aber erkennen muss,
dass du keinerlei Kenntnisse über den Inhalt des
Betriebsverfassunggesetzes hast, sei dir diese Lektüre ans
Herz gelegt.

Schön, dann werde ich jetzt mal ins Detail gehen, auch, wenn Du es nicht verstehen wirst!
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung der organisierten Mitarbeiter im Unternehmen! Nichts Anderes!

Ich gehe davon aus, das selbst du die
entsprechenden Paragraphen dort entnehmen kannst, die meine
Aussagen bestätigen werden.

Nein, absolut nicht! Aber da Du ja hier rumprotzt, als hättest Du das Arbeitsrecht erfunden: Sag es mir!
Welche §§?
Wenn Du es mir nicht sagen willst, da ich ja zu den Anfängern gehöre, die keine Ahnung haben, dann zitiere wenigstens für den Fragesteller, damit er einen Anhaltspunkt hat!

In der Tat ist es definitiv so,
dass man Aufhebungsverträge anfechten kann.

Natürlich kann man Aufhebungsverträge (wie generell ALLE Verträge) anfechten! Ich habe nie etwas anderes behauptet!

Vorraussetzung ist
hierbei immer die Gesetzgebung der einzelnen Länder.

Gib mir doch mal ein Beispiel! Oder, wenn schon nicht mir, dann dem Fragesteller!

Dennoch
freue ich mich von dir diesen tollen und überaus belustigenden
Kommentar erhalten zu haben.

Schön, wenn Du darüber lachen kannst! Ich finde es einfach zum Kotzen, wenn sich hier ein absoluter NOOB als Fachmann präsentiert und hilfesuchenden Menschen in eine schadhaft falsche Richtung führt, und ich werde alles unternehmen, dass Du hier nicht unkommentiert weiter Blödsinn verbreitest! Schon mal daran gedacht, dass durch Deine als Wahrheit präsentierte Ahnungslosigkeit echter Schaden entstehen könnte? Ist aber egal - Dich betrifft es ja nicht!

Gruß
Guido

P.S. Um Dir die Such zu erleichtern:
Die Anfechtbarkeit von Verträgen ist im BGB §119 ff geregelt http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Das BGB ist übrigens kein Landesgesetz!

Hallo Guido,
ich kann ja Deine Aufregung verstehen, aber:

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung der
organisierten Mitarbeiter im Unternehmen! Nichts Anderes!

in diesem Satz ist das Wort „organisierten“ falsch. Es dürfen alle Mitarbeiter ab einer bestimmten Betriebsgröße einen Betriebsrat zwecks Mitbestimmung gründen.

Oder habe ich da etwas überlesen?

Gruß, Karin

Interpretation
Hi !

in diesem Satz ist das Wort „organisierten“ falsch. Es dürfen
alle Mitarbeiter ab einer bestimmten Betriebsgröße einen
Betriebsrat zwecks Mitbestimmung gründen.

…womit sie dann organisiert sind, oder? :wink:

LG
Guido

Nachtrag
Mit „organisiert“ meinte ich in keiner Form „gewerkschaftlich organisiert“ - das wäre nur eine zusätzliche Variante