Das ist echt nicht wahr, oder?
Hi!
Das ist echt nicht wahr, oder? Sag mal, hast Du gerade Deine Ausbildung angefangen, ein altes Buch (von 1960 oder so) über Arbeitsrecht für Anfänger gefunden, dessen Inhalt Du jetzt verfälscht widergibst?
bitte habe Verständnis dafür, dass ich generell nicht auf
Komentare von Anfängern reagiere…
Das solltest Du!
Selbst Anfänger wissen in der Regel mehr als Du!
Da ich aber erkennen muss,
dass du keinerlei Kenntnisse über den Inhalt des
Betriebsverfassunggesetzes hast, sei dir diese Lektüre ans
Herz gelegt.
Schön, dann werde ich jetzt mal ins Detail gehen, auch, wenn Du es nicht verstehen wirst!
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung der organisierten Mitarbeiter im Unternehmen! Nichts Anderes!
Ich gehe davon aus, das selbst du die
entsprechenden Paragraphen dort entnehmen kannst, die meine
Aussagen bestätigen werden.
Nein, absolut nicht! Aber da Du ja hier rumprotzt, als hättest Du das Arbeitsrecht erfunden: Sag es mir!
Welche §§?
Wenn Du es mir nicht sagen willst, da ich ja zu den Anfängern gehöre, die keine Ahnung haben, dann zitiere wenigstens für den Fragesteller, damit er einen Anhaltspunkt hat!
In der Tat ist es definitiv so,
dass man Aufhebungsverträge anfechten kann.
Natürlich kann man Aufhebungsverträge (wie generell ALLE Verträge) anfechten! Ich habe nie etwas anderes behauptet!
Vorraussetzung ist
hierbei immer die Gesetzgebung der einzelnen Länder.
Gib mir doch mal ein Beispiel! Oder, wenn schon nicht mir, dann dem Fragesteller!
Dennoch
freue ich mich von dir diesen tollen und überaus belustigenden
Kommentar erhalten zu haben.
Schön, wenn Du darüber lachen kannst! Ich finde es einfach zum Kotzen, wenn sich hier ein absoluter NOOB als Fachmann präsentiert und hilfesuchenden Menschen in eine schadhaft falsche Richtung führt, und ich werde alles unternehmen, dass Du hier nicht unkommentiert weiter Blödsinn verbreitest! Schon mal daran gedacht, dass durch Deine als Wahrheit präsentierte Ahnungslosigkeit echter Schaden entstehen könnte? Ist aber egal - Dich betrifft es ja nicht!
Gruß
Guido
P.S. Um Dir die Such zu erleichtern:
Die Anfechtbarkeit von Verträgen ist im BGB §119 ff geregelt http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Das BGB ist übrigens kein Landesgesetz!