folgender Fall aus Schulungsunterlagen läßt mehrere Gehirne qualmen.
Eine Anlage (Hard- und Software) zur Erfassung von Arbeitszeiten der Mitarbeiter ist Gegenstand eines Wartungsvertrages - Laufzeit bis 31.12.2011.
Zum 01.01.2010 wird eine neue Anlage installiert, die von der Wartungsfirma nicht mehr gewartet werden kann.
Ist es für den Auftraggeber möglich, aus dem - eigentlich noch laufenden - Wartungsvertrag auszusteigen? Muß eine Art Schadenersatz an die Wartungsfirma geleistet werden?
Meine Mitstreiter und ich hoffen auf zahlreiche Wortmeldungen. Dafür schonmal vielen Dank.
Andrea
PS: Ist „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ein Ansatzpunkt?
Wegfall bzw. Störung der Geschäftsgrundlage (http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html) greift nicht, denn der Vertragspartner hat dies ja durch den Kauf des neuen Systems zu einem zu frühen Zeitpunkt selbst zu verantworten.
Das wäre in etwa so, als würde ich mit langfristig an ein Fitness-Studio binden um dann vor Ablauf der Laufzeit dem Inhaber zu erzählen, ich hätte es mir jetzt anders überlegt, das mit den Geräten würde überschätzt, ich mache jetzt Sport im Freien.