wir sind gerade dabei, den Kauf einer Eigentumswohnung wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln. Wir haben den Kauf über die Hausbank finanziert. Weiß jemand, ob die Bank das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung auflösen muß? Gibt es dazu vielleicht eine entsprechendes Urteil?
rückabwicklung des etw-kaufs ist das eine, vorzeitige auflösung des darlehns das andere geschäft. beide hängen zwar zusammen, sind aber getrennt zu sehen.
würdet ihr beim kauf der etw arglistig getäuscht worden sein, dann hättet ihr nicht nur anspruch auf rückabwicklung, sondern höchstwahrscheinlich auch anspruch auf ersatz des schadens, der euch im zusammenhang damit entstanden sein könnte (z.b. notargebühren, fahrten zur besichtigung, gutachter, vorfälligkeitsentschädigungen).
mit der finanzierenden bank könnte man reden, vielleicht ließen die sich erweichen. als wahrscheinlich würde ich das aber nicht einschätzen.
daher müßte man sich vom arglistigen täuscher das geld wiederholen.
die Hausbank finanziert. Weiß jemand, ob die Bank das Darlehen
ohne Vorfälligkeitsentschädigung auflösen muß?
Nein, muß sie nicht. Aber wenn das Geld noch nicht ausbezahlt worden ist, ist es eher mit einer Nichtabnahmeentschädigung getan, die dürfte geringer ausfallen, als die Vorfälligkeitsentschädigung. Zwischen dem Darlehensvertrag und dem Immobilienkaufvertrag besteht juristisch keine Koppelung.
möchtest Du in absehbarer Zeit eine andere Immobilie erwerben?
Wenn ja, dann sprich mit der Bank und versuche, das Darlehen sozusagen einzufrieren, bis es für ein anderes Objekt genutzt wird. Viele Banken gewähren einen sog. Bereitstellungszeitraum, der dann (meist) kostenlos ist und fordern nach dieser Zeit einen gewissen Zinssatz, der aber niedriger ist als der vereinbarte.
Könnte billiger kommen als eine AUflösung des Vertrags