Vorzeitige Darlehensrückzahlung aufgrund Sondertilgungsrechts.
Nehmen wir an, ich zahle jedes Jahr 6000Euro Sondertilgung. Nach Dezember 2012 bleibt eine Restschuld von 6622,62Euro. Wenn ich dann noch in Februar des folgenden Jahres 6000Euro einzahle bleibt eine Restschuld von 115,18Euro.
Wenn ich die Sondertilgung in Februar nicht einzahle muss man dann bis Januar 2014 tilgen.
Der Zinssatz ist aber bis 30.09.2013 fest.(6 Jahres Vertrag)
hier ein Bild mit Option 1 und Option 2 http://h-4.abload.de/img/version1und2kplz.gif
Im Vertrag steht aber „Wird das Darlehen vor Ablauf eines Zinsbindungszeitraumes fällig, so ist der Bank der hierdurch entstandene Schaden zu ersetzen“.
Wie wird in diesem Fall der hierdurch entstandene Schaden berechnet? Ist das nur die Differenz zwischen entgangenen Zinsen und den zu erwartenden Einnahmen?
Ist mit „entgangenen Zinsen“ sind die Zinsen bis Ende der Zinsfestschreibung also wenn ich die Sondertilgung in Februar nicht angezahlt hätte gemeint?
Darf in diesem Fall die Bearbeitungsgebühr erhoben werden wenn in Vertrag dazu nix steht?
Mir geht es darum lohnt es sich in Februar zu tilgen oder mache ich ein Minusgeschäft?
Wenn ich in Februar sondertilge und ende Februar von meinem Konto letzte Rate für Februar abgebucht wird habe ich mein Darlehen komplett getilgt. Ich spare dadurch 7x3Euro Kontoführungsgebühr und bin schneller schuldenfrei.
Danke für Eure Hilfe