Ein „Hallo“ in die WWW- Runde.
Mich beschäftigt noch eine alles entscheidende Frage.
Wo mit kann in Deutschland ein Darlehen zurück bezahlt werden?
Diese Frage mag nun sehr banal klingen, ist aber äußerst wicht für den Fortbestand eines Unternehmens.
Auf ein nicht genutztes Baugrundstück wurde ein Darlehen gewährt.
Dieses Darlehen wurde vorzeitig mit der Umschreibung des Grundstückes an den Darlehnsgeber getilgt. Mit der Umschreibung des Grundstückes ist das Darlehen vollständig getilgt, es floss bei der Umschreibung kein Geld im üblichen Sinne.
Wie ist dieses Verfahren nun Steuerlich zusehen?
Meines ehrachtens sind Darlehen und dessen Rückzahlung wodurch auch immer Steuerfrei, ist diese Annahme richtig?
Das hiesige Finanzamt währtet die ursprüngliche Darlehenshöhe und die Tilgung mit dem Baugrundstück als Verkaufserlös. Da diese Darlehnssumme nun als Verkaufserlös gewährtet wird, schlägt sich in dem nächsten Einkommenssteuerbescheid in ungeahnter Höhe nieder.
Wie sollte man sich nun gegenüber des Finanzamtes verhalten?
Für jede sachdienliche Antwort wäre ich dankbar.