person a möchte nächstes Jahr eine Aubbildung beginnen, allerdings ist diese fast 400km weit von ihrem zuhause entfernt, aber sie ist noch Minderjährig (17 Jahre). Das Problem ist , dass person a dann für jeden kleinen Mist immer die Unterschrift ihres Vater braucht ( Schule , Feiern gehen usw. usw. ) , kann person a da irgendwie was beantragen das sie einige sachen selbst unterschreiben darf? person b hat mal gehört das es sowas wie vorzeitge volljährigkeit oder einen antrag auf vorzeitige geschäftsfähigkeit gibt , gibt es sowas wirklich? weil das können sich person a und b eig. nicht vorstellen
Grüße 
http://dejure.org/gesetze/BGB/113.html
ehm rein aus interesse
ist es richtig, dass der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis dann trotzdem nicht ohne zustimmung der gesetzlichen Vertreter beenden darf?
Wie ist das dann aber in einen zusammenhang mit der vollen Geschäftstätigkeit zu bringen?
Gruß
Stefan
ehm rein aus interesse
ist es richtig, dass der Auszubildende das
Ausbildungsverhältnis dann trotzdem nicht ohne zustimmung der
gesetzlichen Vertreter beenden darf?
§ 113 bgb ist lex specialis zu § 111 bgb, was die aufhebung des dienst- oder arbeitsverhältnisses angeht.
§ 113: „…für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses…“
der minderjährige kann daher das verhältnis ohne zustimmung beenden.