Och menno!
Hi!
Warum sollte der AG automatisch zur Lohnfortzahlung
verpflichtet sein. Wir stellen uns einen Trapezkünstler vor
der beide Arme und Beine in Gips hat. Dieser latscht zu seinem
AG und sagt:„Cheffe, ich bring es wieder. Kannst mich wieder
einsetzen“ AG sagt:„Öhm, irgendwie bezweifel ich das… Also:
nein.“
Och menno - musst Du immer mit solch (zugegebenen überzeugenden) Extrembeispielen kommen?!
Glaubst du ernsthaft, der AG sei jetzt zur Lohnfortzahlung
verpflichtet?
Öhm - nicht?
Egal, was der AN meint - er ist doch offensichtlich arbeitsunfähig!
(Sind Trapezkünstler nicht im allgemeinen Freiberufler?)
Es ist doch wie fast immer: wer was behauptet, muß es
beweisen.
Ja, ok!
In dem hier dargestellten Fall - Kreuz kaputt und muss heben - hätte ich vielleicht das Ursprungsposting mal genauer lesen sollen…
AN behauptet, er sei krank -> er muß es durch eine AU
beweisen
AG behauptet, du bist nicht krank -> er muß es durch den
MDK oder eine Detektei beweisen
AN behauptet, er sei wieder gesund -> wer muß das wohl
beweisen? :o)
…und wenn sich der Arzt weigert, ihn wieder „gesund zu schreiben“ (erinnert mich irgendwie an Voodoo)?
Die bloße Behauptung, man sei arbeitsfähig, setzt keine
Lohnfortzahlung in Kraft. Der Beweis, man ist arbeitsfähig und
die Nichtannahme der angebotenen Arbeitsleistung - das würde
die Lohnfortzahlung in Kraft setzen, aber nicht wegen
Krankheit sondern wegen Annahmeverzugs.
OK klar soweit.
Aber wenn der Arzt ihn eben NICHT wieder gesund schreibt, greift dann nicht die Lohnfortzahlung?
Also:
- AN ist AU
- AN ist aber der Meinung, er sei gesund
- AG will AF (ArbeitsFÄHIGKEITSbescheinigung)
- Arzt sagt „nö“
Was dann?
Aus tiefster Überzeugung würde ich der Meinung sein, dass die Lohnfortzahlung greift!
Abgesehen davon: Kann eigentlich auch der AN sich an die Krankenkasse zur Aktivierung des MDK wenden, wenn er wieder arbeiten will und sein Arzt den Kopf schüttelt?
LG
Guido
