Vorzeitige Gesundung - was tun?

Och menno!
Hi!

Warum sollte der AG automatisch zur Lohnfortzahlung
verpflichtet sein. Wir stellen uns einen Trapezkünstler vor
der beide Arme und Beine in Gips hat. Dieser latscht zu seinem
AG und sagt:„Cheffe, ich bring es wieder. Kannst mich wieder
einsetzen“ AG sagt:„Öhm, irgendwie bezweifel ich das… Also:
nein.“

Och menno - musst Du immer mit solch (zugegebenen überzeugenden) Extrembeispielen kommen?!

Glaubst du ernsthaft, der AG sei jetzt zur Lohnfortzahlung
verpflichtet?

Öhm - nicht?
Egal, was der AN meint - er ist doch offensichtlich arbeitsunfähig!
(Sind Trapezkünstler nicht im allgemeinen Freiberufler?)

Es ist doch wie fast immer: wer was behauptet, muß es
beweisen.

Ja, ok!
In dem hier dargestellten Fall - Kreuz kaputt und muss heben - hätte ich vielleicht das Ursprungsposting mal genauer lesen sollen…

AN behauptet, er sei krank -> er muß es durch eine AU
beweisen
AG behauptet, du bist nicht krank -> er muß es durch den
MDK oder eine Detektei beweisen
AN behauptet, er sei wieder gesund -> wer muß das wohl
beweisen? :o)

…und wenn sich der Arzt weigert, ihn wieder „gesund zu schreiben“ (erinnert mich irgendwie an Voodoo)?

Die bloße Behauptung, man sei arbeitsfähig, setzt keine
Lohnfortzahlung in Kraft. Der Beweis, man ist arbeitsfähig und
die Nichtannahme der angebotenen Arbeitsleistung - das würde
die Lohnfortzahlung in Kraft setzen, aber nicht wegen
Krankheit sondern wegen Annahmeverzugs.

OK klar soweit.
Aber wenn der Arzt ihn eben NICHT wieder gesund schreibt, greift dann nicht die Lohnfortzahlung?
Also:

  • AN ist AU
  • AN ist aber der Meinung, er sei gesund
  • AG will AF (ArbeitsFÄHIGKEITSbescheinigung)
  • Arzt sagt „nö“

Was dann?
Aus tiefster Überzeugung würde ich der Meinung sein, dass die Lohnfortzahlung greift!

Abgesehen davon: Kann eigentlich auch der AN sich an die Krankenkasse zur Aktivierung des MDK wenden, wenn er wieder arbeiten will und sein Arzt den Kopf schüttelt?

LG
Guido

Warum sollte der AG automatisch zur Lohnfortzahlung
verpflichtet sein. Wir stellen uns einen Trapezkünstler vor
der beide Arme und Beine in Gips hat. Dieser latscht zu seinem
AG und sagt:„Cheffe, ich bring es wieder. Kannst mich wieder
einsetzen“ AG sagt:„Öhm, irgendwie bezweifel ich das… Also:
nein.“

Glaubst du ernsthaft, der AG sei jetzt zur Lohnfortzahlung
verpflichtet?

Es ist doch wie fast immer: wer was behauptet, muß es
beweisen.

AN behauptet, er sei krank -> er muß es durch eine AU
beweisen
AG behauptet, du bist nicht krank -> er muß es durch den
MDK oder eine Detektei beweisen
AN behauptet, er sei wieder gesund -> wer muß das wohl
beweisen? :o)

Die bloße Behauptung, man sei arbeitsfähig, setzt keine
Lohnfortzahlung in Kraft. Der Beweis, man ist arbeitsfähig und
die Nichtannahme der angebotenen Arbeitsleistung - das würde
die Lohnfortzahlung in Kraft setzen, aber nicht wegen
Krankheit sondern wegen Annahmeverzugs.

Also ich will ja wirklich nicht klugscheissen, aber Du weisst schon das man unter Entgelt-/Lohnfortzahlung die Weiterbezahlung von Lohn/Gehalt im Krankheitsfall versteht oder?

Hallo

Also ich will ja wirklich nicht klugscheissen, aber Du weisst
schon das man unter Entgelt-/Lohnfortzahlung die
Weiterbezahlung von Lohn/Gehalt im Krankheitsfall versteht
oder?

Nein, ganz im Gegenteil. Ich weiß daß dem nicht so ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Also ich will ja wirklich nicht klugscheissen, aber Du weisst
schon das man unter Entgelt-/Lohnfortzahlung die
Weiterbezahlung von Lohn/Gehalt im Krankheitsfall versteht
oder?

Nein, ganz im Gegenteil. Ich weiß daß dem nicht so ist.

Hm, dann klaer mich bitte auf was man unter Entgeltfortzahlung versteht. Bitte

Hallo

Hm, dann klaer mich bitte auf was man unter Entgeltfortzahlung
versteht. Bitte

Na, ist doch ganz einfach: die Fortzahlung des Gehaltes. Das kann zum Beispiel geschehen bei Arbeitsunfähigkeit, bei Feiertagen, bei Arbeitsverhinderung, bei Freistellung, usw…

Gruß,
LeoLo

Na, ist doch ganz einfach: die Fortzahlung des Gehaltes. Das

kann zum Beispiel geschehen bei Arbeitsunfähigkeit, bei
Feiertagen, bei Arbeitsverhinderung, bei Freistellung, usw…

Ja also, und wo liegt dann jetzt das Problem?

Arbeitnehmer wird krank = Sechs Wochen Entgeltfortzahlung ab erstem Krankheitstag.

  1. Tag krank = Der AN muss dem AG eine aerztliche Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung vorlegen WENN der AG es verlangt. Die AU-Bescheinigung ist zur Entgeltfortzahlung nicht zwingend notwendig, es wird damit lediglich der Krankenkasse bescheinigt dass der AN erkrankt ist, falls es zu einer Krankengeldzahlung kommt. Sinnigerweise hat fast jeder Arbeitsvertrag die Anforderung eines aerztlichen Attestes bei 3. Tagen krank und daher der „gelbe Schein“.

AN moechte die Arbeit wieder aufnehmen, ist aber noch „krankgeschrieben“ = Der AG kann die Wiederaufnahme der ARbeit verweigern wenn er berechtigte Zweifel an der Arbeitsfaehigkeit des AN hat. Wenn der AN das nicht widerlegen kann ist er weiterhin arbeitsunfaehig und erhaelt daher Entgeltfortzahlung wie zuvor.

Ich weiss nicht wie Du da drauf kommst das ab diesem Zeitpunkt die Entgeltfortzahlung aufhoert???

Nochmal: Bestehen berechtigte Zweifel an der Arbeitsfaehigkeit des AN so kann der AG eine aerztliche Bescheinigung verlangen. Das kann durchaus auch ohne vorherige Krankmeldung sein. Bsp.: AN ist Trapezkuenstler und scheint deutlich an Muskelkraft zu verlieren. Der AG muss hier nicht solange warten bis es den armen Kerl vom Stangerl haut sondern kann den AN auch schon zum Arzt schicken bevor der AN ins Publikum segelt :wink:

Ach uebrigens, was waere denn im Fall dass der AN einfach nicht mehr zum Arzt geht? Oder zwar krankgeschrieben wird aber die AU-Bescheinigungen wegwirft?

Arbeitnehmer wird krank = Sechs Wochen Entgeltfortzahlung ab
erstem Krankheitstag.

Nicht zwangsläufig. „(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.“
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

  1. Tag krank = Der AN muss dem AG eine aerztliche
    Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung vorlegen WENN der AG es
    verlangt.

Wo liest du hier http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html was von „WENN der AG es verlangt“? Da steht eindeutig. „(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Sinnigerweise hat fast jeder
Arbeitsvertrag die Anforderung eines aerztlichen Attestes bei
3. Tagen krank und daher der „gelbe Schein“.

Wie viele tausend Arbeitsverträge kennst du denn?