Vorzeitige Gesundung - was tun?

Hallo liebe Wissende,

nehmen wir mal an, dass ein AN wegen einer Erkrankung des Geh- und Stützapparates von seinem Arzt arbeitsunfähig geschrieben sei. Da der AN im Rahmen seiner Tätigkeit auch schwer heben und tragen muss also durchaus nachvollziehbar.
Nun stelle der AN fest, dass sich die Beschwerden deutlich gebessert haben und teilt seinem AG mit, dass er wieder arbeiten könne und wolle. Dieser bestünde jetzt aber auf einer Gesundschreibung, da ihm ja die AU-Bescheinigung bis xx.xx. vorläge. Daraufhin würde sich der AN an seinen Hausarzt wenden (der AN au geschrieben hat), woraufhin dieser sage, er hätte dann ja viel zu tun, wenn er jeden AU geschriebenen auch gesund schreiben müsse und würde das nicht tun.

Meine Fragen: Muss der AN eine solche Gesundschreibung vorlegen? Oder reicht sein persönliche Einschätzung aus? Wenn der AN eine solche Anti-AUB vorlegen muss, ist der Arzt verpflichtet eine auszustellen?

Dank & Gruß
Claus

äh … „vier- und mehrrad“ ??

nehmen wir mal an, dass ein AN wegen einer Erkrankung des Geh-
und Stützapparates von seinem Arzt arbeitsunfähig geschrieben
sei. Da der AN im Rahmen seiner Tätigkeit auch schwer heben
und tragen muss also durchaus nachvollziehbar.
Nun stelle der AN fest, dass sich die Beschwerden deutlich
gebessert haben und teilt seinem AG mit, dass er wieder
arbeiten könne und wolle. Dieser bestünde jetzt aber auf einer
Gesundschreibung, da ihm ja die AU-Bescheinigung bis xx.xx.
vorläge. Daraufhin würde sich der AN an seinen Hausarzt wenden
(der AN au geschrieben hat), woraufhin dieser sage, er hätte
dann ja viel zu tun, wenn er jeden AU geschriebenen auch
gesund schreiben müsse und würde das nicht tun.

Meine Fragen: Muss der AN eine solche Gesundschreibung
vorlegen? Oder reicht sein persönliche Einschätzung aus? Wenn
der AN eine solche Anti-AUB vorlegen muss, ist der Arzt
verpflichtet eine auszustellen?

Dank & Gruß
Claus

Hi,

äh … „vier- und mehrrad“ ??

Hm. Rollstuhl?

Viele Grüße
WoDi

@MOD: Bitte löschen
War ein Fehler vor dem zweiten Kaffee mehr als einen Beitrag in w-w-w schreiben zu wollen, konnte ja nur in die Wupper gehen…

Also: BITTE LÖSCHEN, danke!

Hallo Claus,

zum einen bist Du hier nicht in der perfekten Rubrik gelandet. Aber vielleicht geht es ja um einen Berufskraftfahrer :wink:

Was glaubst Du wohl, was die Berufsgenossenschaft mit dem Arbeitgeber macht, wenn der einen Mitarbeiter in der Firma arbeiten lässt, obwohl er krankgeschrieben ist? Wenn dann was passiert …

Einen Arzt kann man sicherlich auch nicht zwingen, eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Aber wenn der Arzt nach entsprechender Untersuchung zu überzeugen ist, dass der Arbeitnehmer wieder Fit ist, dann kann ich mir schon vorstellen, dass er die Bescheinigung ausstellt.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Denkanstössen trotzdem helfen konnte
Guido

Hi,

Was glaubst Du wohl, was die Berufsgenossenschaft mit dem
Arbeitgeber macht, wenn der einen Mitarbeiter in der Firma
arbeiten lässt, obwohl er krankgeschrieben ist?

ja, was passiert dann? Nix nämlich. Ist aber andererseits ganz gut, dass viele Arbeitgeber denken, dass das nicht erlaubt wäre :smile:

Grüße,
J~

Hallo,
mein Arzt hatte mir bei meiner Letzten Krankschreibung gesagt, wenn es wieder geht, (Bänderzerrung, war 4Wochen krankgeschrieben) kann ich durchaus wieder arbeiten gehen, soll das aber gleich der Krankenkasse mitteilen. Extra Gesundschreibung ist nicht notwendig.

Gruß Steffen