folgender Fall: Jemand hat einen längeren Briefwechsel mit einer Inkassofirma, die mehrere Ratenzahlungsvorschläge ablehnt und eine Frist bis zum 03.06. zur Begleichung der Forderung setzt.
Bereits am 28.05. geht bei der Bank, bei der Jemand sein Konto hat, eine Kontopfändung dieser Inkassofirma ein. Die Bank setzt daraufhin das Dispolimit von Jemand auf 0. Da Jemand im Minus ist, kann er somit seinen Verbindlichkeiten, die zum Monatsersten fällig werden, nicht nachkommen.
Dazu drei Fragen:
Ist diese Kontopfändung rechtmäßig? Immerhin war eine Frist bis zum 03.06. gewährt worden.
Ist die Bank verpflichtet, das Konto wieder auf den Stand zum Zeitpunkt des Eingangs dieser vorzeitigen Pfändung (inkl. des Dispo-Rahmens) zurückzuversetzen?
Ist die Inkasso-Firma für Kosten haftbar zu machen, die Jemand durch die derzeitige Sperrung des Kontos entstehen (z.B. Rücklastgebühren)?
Die Forderung wurde zwischenzeitlich anderweitig beglichen, es wird also zum 03.06. keine Kontopfändung notwendig werden.
Da hänge ich mich gerade mit einer zweiten , sehr ähnlichen Frage dran .
Ein Kunde zieht seine Kontoauszüge und liest auf dem Auszug : Dispo 0,- Euro obwohl er mit der Bank einen Vertrag gemacht hat , das sein Dispo 2500,- Euro beträgt .
Der Kunde ist nicht im Minus und es ist auch kein weiterer Schaden entstanden , doch der Kunde wundert sich über die Rücksetzung .
Der Kunde spricht mit einem Sachbearbeiter und bekommt eine aktuelle Schufa Auskunft der Bank gezeigt in der " Haftbefehl " steht .
Der Kunde hat kein Trouble mit irgendeinem Inkassobüro oder sonst wissentlich eine offene Rechnung .
Wie kann der Kunde erfahren welche Ursache dahinter steckt , die Schufa gibt am Telefon keine Auskunft und will für eine schriftliche Auskunft 18,- Euro und die Bank beruft sich auf die Schufa .
Der Kunde spricht mit einem Sachbearbeiter und bekommt eine
aktuelle Schufa Auskunft der Bank gezeigt in der " Haftbefehl
" steht .
Der Kunde hat kein Trouble mit irgendeinem Inkassobüro oder
sonst wissentlich eine offene Rechnung .
Das bedeutet üblicherweise, dass eine eidesstattliche Versicherung verweigert wurde und automatisch ein Haftbefehl ergangen ist, der wiederum im Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde. Die Schufa übernimmt diese Einträge und leitet sie auf Anfrage an Banken etc. weiter.
Wie kann der Kunde erfahren welche Ursache dahinter steckt ,
die Schufa gibt am Telefon keine Auskunft und will für eine
schriftliche Auskunft 18,- Euro und die Bank beruft sich auf
die Schufa .
Dort werden aber keine Details zur Schuld und zum Gläubiger stehen. Man muss also anschliessend zum zuständigen Amtsgericht und dort die entsprehenden Auskunft besorgen.
Hi
wäre mir neu, dass ein Inkassobüro ohne gerichtlichen Titel einfach so ein Konto pfänden darf.
Dann mache ich auch eines auf - pfände munter vor mich hin und mach mach aus dem Staub.
ich habe mich auch gefragt, ob denn angesichts der laufenden Zahlungsfrist bereits ein Titel vorliegt.
Bei unseriösen Inkassounternehmen scheint sich allerdings auch die Masche verbreitet zu haben, eine illegale Vorpfändung vorzunehmen. Der Bank wird dann das Bestehen eines Titels vorgegaukelt und eine Sperrung des Kontos in Form der Vorpfändung veranlasst. Der Betroffene soll auf diese Weise dazu gebracht werden, eine Zahlungsvereinbarung zu unterschreiben oder das Geld einzubezahlen.
Ich habe derzeit auch immer einen Bargeldvorrat im Haus, weil ein berüchtigtes Inkassounternehmen seine Betrugsmasche durchsetzen will.
Der Kunde hat kein Trouble mit irgendeinem Inkassobüro oder
sonst wissentlich eine offene Rechnung .
Das bedeutet üblicherweise, dass eine eidesstattliche
Versicherung verweigert wurde und automatisch ein Haftbefehl
ergangen ist, der wiederum im Schuldnerverzeichnis eingetragen
wurde.
Wenn ich das richtig verstehe , ist das sozusagen die Folge einer unbezahlten Rechnung , die zunächst Erinnert, Angemahnt , und dann zu einem Inkasso gegangen ist.
Das Inkasso müsste dann auch diversen Schriftverkehr eingeleitet haben , der dann wohl fruchtlos blieb.
Wenn der Kunde aber von nichts dergleichen Kenntniss hat , wie käme das noch zustande und wie bekommt er raus welches Gericht ihm das eingebrockt hat ?
Wenn der Kunde aber von nichts dergleichen Kenntniss hat , wie
käme das noch zustande und wie bekommt er raus welches Gericht
ihm das eingebrockt hat ?
Ich vermute mal das zumindest die Eintragung des Amtsgerichts in der Eigenauskunft steht, dort kann man dann weiter forschen. Also erstmal die Auskunft bei der Schufa abrufen.
dieser Jemand hat erst heute, also am 5.6. (Bestätigung auf dem Umschlag), einen Pfändungsbescheid vom Gerichtsvollzieher bekommen. Datiert ist dieser Bescheid auf den 1.6., bei der kontoführenden Bank eingegangen ist er aber anscheinend drei Tage früher.
Der geforderte Betrag wurde übrigens am 1.6. von einem anderen Konto aus überwiesen; die ursprüngliche Frist lief bis zum 3.6.
Jemand findet das sehr seltsam, denn wofür sollte es Zahlungsfristen geben, wenn schon vorher munter gepfändet werden darf.
Er hat auch umgehend die Bank und das Inkasso-Unternhemen angeschrieben, aber von beiden erfolgte noch keine Reaktion.