jemand möchte einen Kredit vorzeitig zurückbezahlen. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist (3 Monate) werden die Zinsen anteilig erstattet (steht so im Vertrag). Bei sofortiger Ablösung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist werden von der Bank keine Zinsen erstattet (darüber ist leider im Vertrag nichts zu finden).
Ist das rechtens so? Bisher kannte ich es allenfalls so, dass bei sofortiger Ablösung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zwar eine Gebühr berechnet wurde, jedoch die Zinsen zurückbezahlt wurden.
Ist das rechtens so? Bisher kannte ich es allenfalls so, dass
bei sofortiger Ablösung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
zwar eine Gebühr berechnet wurde, jedoch die Zinsen
zurückbezahlt wurden.
kurz nachgefragt: Du leihst Dir auf einen bestimmten Zeitraum Geld und willst dieses nun unter Nichtbeachtung von Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten vorzeitig zurückzahlen und glaubst, daß dies ohne jeden Schaden für Dich machbar ist und alle Kosten und Probleme auf Deinem Vertragspartner hängen bleiben sollen?
kurz nachgefragt: Du leihst Dir auf einen bestimmten Zeitraum
Geld und willst dieses nun unter Nichtbeachtung von
Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten vorzeitig
zurückzahlen und glaubst, daß dies ohne jeden Schaden für Dich
machbar ist und alle Kosten und Probleme auf Deinem
Vertragspartner hängen bleiben sollen?
Zunächst einmal glaube ich gar nichts, sondern möchte lediglich wissen, ob es irgendeine Regelung diesbezüglich gibt und wo ich diese finden kann.
Desweiteren war es ursprünglich nicht unsere Absicht, die Kündigungsfrist ausser Acht zu lassen, wir haben der Bank unsere Ablöseabsicht mitgeteilt, daraufhin bekamen wir einen Brief mit einer Frist zur sofortigen Ablösung ohne irgendeine Erstattung.
Da wir es von anderen Banken kennen, dass in diesem Fall eine Gebühr in Rechnung gestellt wird, aber trotzdem die restlichen Zinsen erstattet werden (was ja auch in Ordnung wäre), haben wir uns darüber etwas gewundert.
Mittlerweile hat sich das Problem aber gelöst, die Bank hatte schlicht vergessen, in ihrem Brief die restlichen Zinsen zu berücksichtigen und uns zu erstatten. So unsinnig war meine Frage also nicht, wenn ich auch immer noch gerne wüsste, wo ich das nachlesen kann.
Natürlich in deinen Kreditbedingungen bzw. den AGB der Bank,
die du mit dem Kredit akzeptiert hast.
Meinst du ernsthaft, ich hätte dort nicht genauestens nachgesehen, bevor ich hier gefragt habe? Dort steht nur etwas über die Kündigung des Kredits mit 3monatiger Kündigungsfrist.
Da es aber die Möglichkeit gibt (und scheinbar ist die Bank ja automatisch davon ausgegangen, dass das unser Wunsch ist, kommt also wohl öfter vor) den Kredit auch sofort abzulösen, muss es ja auch dazu irgendwo irgendwas nachzulesen geben.
Da es aber die Möglichkeit gibt (und scheinbar ist die Bank ja
automatisch davon ausgegangen, dass das unser Wunsch ist,
kommt also wohl öfter vor) den Kredit auch sofort abzulösen,
muss es ja auch dazu irgendwo irgendwas nachzulesen geben.
Nein, dass muß es nicht. Denn der Fall der sofortigen Kreditablösung ist schlicht und ergreifend nicht vorgesehen. Du hast einen (Kredit)vertrag unterschrieben und verträge muß man einhalten. Du erwartest ja auch, dass die Bank den Vertrag einhält und nicht plötzlich ihr Geld zurückverlangt.
Fazit: Eine Kreditrückzahlung ohne Kündigungsfrist ist vertragswidriges Verhalten und ich glaube nicht, dass es dafür detailliert ausgearbeitete Schriftstücke gibt. Das wird sicherlich von Fall zu Fall entschieden. Mir zum Beispiel ist vor einigen Jahren eine vorzeitige Kreditrückzahlung verweigert worden.
mit dem Kredit hast Du einen Vertrag abgeschlossen, an den sich die beiden Vertragspartner (Du + die Bank) halten müssen. Will sich eine Seite nicht daran halten, dann hilft nur eine Einigung im gegenseitigen Einvernehmen. D.h, eine vorzeitige Rückzahlung bzw. die weiteren Folgen sind alles Verhandelssache. Regeln gibt es dafür nicht, und deshalb kannst Du darüber auch nirgends etwas nachlesen.