Hallo!
Kann mir irgendjemand bei dem folgenden problem helfen??
Ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass man Kredite künftig auch vor Ende des vereinbarten Vertragdatums zurückzahlen kann ohne die der Bank verlorengehenden Zinsen bezahlen zu müssen.
Gilt dieses auch für einen seit 10 Jahren bestehenden Kredit oder nur für neu abgeschlossene???
Ihr würdet mir sehr helfen, da die Bank selbst darüber keine genauen Auskünfte erteilt und sich windet wie ein Aal…
Danke
Tina
Hallo,
frei nach den Ferengi: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Wenn eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, dann ist diese auch einzuhalten oder Verluste aus einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind zu bezahlen.
Gruß
Christian
Ergänzend:
Frei nach der Frau mit der Waage und der Binde: Sollte so was wirklich so beschlossen worden sein, so wird dies nur für Neuverträge gelten, da die alten nicht ungültig werden.
Irgendwie ist das Thema aber ganz an mir vorbei? Hab ich da was verpasst?
Gruß Ivo
Hallo Tina,
auch wenn die Möglichkeit des vorzeitigen Ablösens des Kredites mit der Bank bei Vertragsabschluss nicht vereinbart wurde, habe ich als Darlehensnehmer ein Recht auf vorzeitige Kreditabwicklung. An Stelle der vereinbarten Zinsen zahle ich dann in der Regel die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Diese deckt den Schaden ab, der darin liegt, dass mit der früheren Rückzahlung des Darlehens Zinsen entfallen, die den Gewinn der Bank ausmachen; für deren Wegfall kann sie nunmehr ein gewisses Entgelt vom Kunden verlangen. Die Berechnung der richtigen Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht einfach. In Zweifelsfällen wendet man sich am besten an eine Verbraucherberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt.
http://www.dr-klein.de/Finanzierungslexikon/Vorzeiti…
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalte/010308_2.html
http://www.vz-nrw.de/doc1061A.html
Schönes Wochenende!
Gruss
Eve*
Hallo,
Diese deckt den Schaden ab, der darin liegt, dass mit der
früheren Rückzahlung des Darlehens Zinsen entfallen, die den
Gewinn der Bank ausmachen; für deren Wegfall kann sie nunmehr
ein gewisses Entgelt vom Kunden verlangen.
das möchte ich ein bißchen korrigieren. Es geht bei der Vorfälligkeitsentschädigung nicht um die entgangenen Zinsen aus dem gekündigten Kreditvertrag, sondern um den entstandenen Schaden, wie es in 490 (2) BGB geregelt ist. Dieser Schaden kann u.a. auch darin bestehen, daß das nun unvorhergesehenweise zurückgezahlte Kapital nur noch zu einem geringeren Zinssatz angelegt (d.h. verliehen) werden kann, als zu Vertragsbeginn.
Gerade zu einer Zeit, in der die Zinsen recht niedrig sind, kann die Vorfälligkeitsentschädigung ein beachtliches Ausmaß erreichen.
Gruß
Christian
P.S.
Das Verbraucherkreditgesetz ist aufgehoben worden. Die Vorschriften finden sich jetzt im BGB.