Hallo
darf ein Arbeitnehmer vorzeitig Kündigen, also nicht die 4 Wochen abwarten.
Wenn er es Gesundheitlich nicht mehr schafft oder auf dauer nicht mehr schafft??
Oder muss er die Kündigungsfrist einhalten??
Es geht um den Fall, das ein Arbeitnehmer es Gesundheitlich nicht mehr schafft und daher eine andere Arbeitsstelle annehmen will.
Was könnte der Arbeitgeber dagegen haben??
Gruss
Herbert
Hallo,
ich bin kein Arbeitsrechtler, aber mir sagt mein gesunder
Menschenverstand, dass der Arbeitgeber natürlich darauf eigehen sollte.
Er spart das Gehalt, denn wenn der Arbeitnehmer nicht kündigt sondern
arbeitsunfähig wird, muss er zunächst die gesetzliche oder vertragliche Lohfortzahlung leisten und kann u.U. den Arbeitsplatz nicht neu
besetzen.
Wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen kündigen wsill
ist er aber schlecht beraten worden.
Gruss
Czauderna
Er will ja nicht Arbeitslos werden, sondern seiner gesundheit gerechten Arbeit suchen.
Da wollte er wissen ob er nun auf die Kündigungsfrist achten muss oder aber es so ginge.
Das Arbeitsamt sagte ihn er kann kündigen, aber der Arzt muss es bestätigen das er nicht mehr weiter arbeiten kann.Dann würde er sogar Arbeitslosengeld bekommen.
Er darf nicht mehr schwer heben und das geht halt in seiner arbeit nicht.
Aber kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu zwingen weiterzumachen obwohl es gesundheitlich nicht mehr geht??
Gruss
Herbert
Hallo,
solange er als Schwerbehinderter nich eventueller besonderer
Behandlung bedarf gibt es eigentlich nur zwei Antworten -
entweder er ist arbeitsfähig, dann muss er auch due Arbeitsleistung
erbringen und dann natürlich auch die Kündigungsfrist einhalten,
oder er ist arbeitsunfähig und kann die Arbeitsleistung nicht erbringen
dann gilt das mit dem "gesunden Menschenverstand " wieder.
Der geschilderte Sachverhalt ist meines Ansicht nach (ich bin kein
Arbeitsrechtler) kein Grund seitens des Arbeitgebers auf eine
verkürzte Kündigungsfrist einzugehen.
Gruss
Czauderna