Vorzeitige Kündigung des DSL-Anschlusses!?

Hallo an Alle!

Ich habe in Dresden seit 4,5 Monaten einen DSL-Anschluss von MAXXonAir.
Die Daten:

  • funktioniert via Richtfunk (WiMAX)

Mein Vertrag:

  • 24 Monate
  • mtl. Bereitsstellungsgebühr von 19,98 €
  • Downstream: 2.048 kbit/s; Upstream: 192 kbit/s
  • Flatrate ohne Zeit- und Volumenbegrenzung
  • einmalig 69,90 € für Installation

Problem:

Den Vertrag habe ich so gwählt, weil ich keinen Telefonanschluss mit zusätzlichen Kosten wollte (brauche), das Preis-Leistungs-Verhältnis gut ist und weil allgemein empfohlen wird für Online-Gaming besser 2000er DSL als 1000er DSL zu haben.
Leider habe ich zu ganz normalen Tageszeiten kaum mehr als 400 kbit/s downstream und zu Stoßzeiten wie Sonntagabend auch nur ca. 200 k/bit downstream. Was nutzt es mir da wenn ich nachts um eins schon mal knapp 2.000 kbit/s hatte? Ich mache sehr regelmäßig Speedtests bei www.wie-ist-meine-ip.de (oder so ähnlich) und die o.g. Werte sind die Regel.

Kann ich daher den Vertrag vorzeitig „aus wichtigem Grund“ kündigen, wegen mangelnder Speed?

Ich gebe zu, dass ich die AGB vor Unterschrift nur ungenügend gelesen habe.
Zitat: „Die angebotene Übertragungsgeschwindigkeit bezeichnet sich stets als Maximum Internet Rate (MIR). […] Darüber hinaus ist die jeweilig nutzbare Übertragungsgeschwindigkeit abhängig von den im Nutzungszeitraum bestehenden Netzauslastungen.“
Mir war schon klar, dass ich nicht immer 2.000 kbit haben würde und ich wäre mit regelmäßig 1.000 kbit dicke zufrieden. Aber regelmäßig kaum 25 Prozent der Maximalleistung zu bekommen macht mich echt wütend.

Gibt es prozentuale Mindestwerte die geliefert werden müssen, auch wenn davon nichts in der Leistungsbeschreibung steht?
Kann ich eher kündigen?
Wie soll ich mich verhalten?

Übrigens liegt die Funksignalstärke immer weit im grünen Bereich, somit kann es nicht an der Funkübertragung vom MAsten zu meiner Antenne liegen. (Ich wohne auch günstig im DG)

Vielen dank für eure Hilfe!

Hallo

gestern Abend zufällig reingezappt:
http://www.stern.de/tv/

Das ist Dein Thema!

Gruss
Heinz

Vielen Dank für die Antwort Heinz!

Die Sendung habe ich allerdings auch gesehen. Ich hätte halt gern eine genauere Aussage zu meinem Problem, da die Aussagen bei SternTV etwas allgemeingehalten waren. Gibt es irgendwo einen Paragraphen, der sinngemäß irgendwas besagt, dass eine Vertragspartei nicht übermäßig benachteiligt werden darf. Oder gibt es schon Präzedenzfälle zum Thema zu niedrige Übertragungsrate?

Alles was der „Experte“ bei SternTV gesagt hat war doch: „Nach meiner Rechtsauffassung können Verträge, bei denen die Übertragungsrate deutlich zu gering ist, gekündigt werden.“ Na gut, das ist „seine“ Rechtsauffassung, und was ist deutlich?

Danke trotzdem Heinz!

Ich freu mich über weitere Meinungen und Tipps!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Frag mal bei der Verbraucherzentrale (heisst das so in Deutschland?)
nach. Die haben bestimmt konkrete Tipps.

Meine persönliche Ansicht ist, dass eine Geschwindigkeit von dauernd
unter 50 % nicht seriös ist, aber was ist schon in der
Telekommunikationsbranche seriös…

Gruss
Heinz