Hallo alle zusammen!
Nehmen wir an, es wurde am 01.11.2013 ein 12-monatiger Vertrag bei einer Fitnessstudiokette (die es nur in einem bestimmten Bundesland gibt) abgeschlossen.
Die betroffene Personbefand sich in einem Ausbildungsverhältnis, welches zum 01.07.2014 beendet wurde und wurde nicht vom Arbeitgeber übernommen. Auch die Wohnung, in der sie zur Untermiete lebte, wurde ihr kurzfristig zum 20.07. gekündigt, womit sie gezwungen wäre (da sie nicht so schnell eine neue Wohnung finden würde), zurück in ihre Heimatstadt zu ziehen (600km weit weg vom aktuellen Wohnort entfernt), da ein Verwandter ihr Unterkunft gewähren würde.
Nun läuft o.g. Vertrag aber bis zum 01.11.2014 und die finanziellen Mittel sind begrenzt und ein Besuch des Fitnesscenters wegen Entfernung nicht mehr möglich.
Im Vertrag wird in einer Klausel beschrieben, dass es nur möglich ist eine vorzeitige Kündigung zu genehmigen, wenn der neue Wohnort +40km entfernt ist und dort ein neues Arbeitsverhältnis besteht - welches nachzuweisen ist. Aus privaten Gründen dürfe man nicht umziehen.
Wäre in diesem Falle ein Umzug nicht Grund genug eine fristlose Kündigung durchzusetzen?