Vorzeitige Kündigung des Fitnesscenter-Vertrags wegen gezwungenem Umzug?

Hallo alle zusammen!

Nehmen wir an, es wurde am 01.11.2013 ein 12-monatiger Vertrag bei einer Fitnessstudiokette (die es nur in einem bestimmten Bundesland gibt) abgeschlossen.

Die betroffene Personbefand sich in einem Ausbildungsverhältnis, welches zum 01.07.2014 beendet wurde und wurde nicht vom Arbeitgeber übernommen. Auch die Wohnung, in der sie zur Untermiete lebte, wurde ihr kurzfristig zum 20.07. gekündigt, womit sie gezwungen wäre (da sie nicht so schnell eine neue Wohnung finden würde), zurück in ihre Heimatstadt zu ziehen (600km weit weg vom aktuellen Wohnort entfernt), da ein Verwandter ihr Unterkunft gewähren würde.

Nun läuft o.g. Vertrag aber bis zum 01.11.2014 und die finanziellen Mittel sind begrenzt und ein Besuch des Fitnesscenters wegen Entfernung nicht mehr möglich.

Im Vertrag wird in einer Klausel beschrieben, dass es nur möglich ist eine vorzeitige Kündigung zu genehmigen, wenn der neue Wohnort +40km entfernt ist und dort ein neues Arbeitsverhältnis besteht - welches nachzuweisen ist. Aus privaten Gründen dürfe man nicht umziehen.

Wäre in diesem Falle ein Umzug nicht Grund genug eine fristlose Kündigung durchzusetzen?

Hi,

Aus privaten Gründen dürfe man nicht umziehen.

Aha… da muss also das Fitnesstudio zustimmen? Interessant!

"Grundsätzlich gilt, dass Sie dann kündigen können, wenn Sie durch den Umzug keine Möglichkeit mehr haben, den Sportclub zu nutzen. Handelt es sich aber um eine Fitnesskette die in vielen deutschen Städten Sportstudios betreibt, und besteht die Möglichkeit, dass Sie an Ihrem neuen Wohnort ein dortiges Studio aufsuchen können, so ist keine Sonderkündigung möglich. Ihr Fitnesscenter darf Sie auf eine Nutzung in der neuen Stadt verweisen. " http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-…

Gruss
K

Hi,

Ist man umgezogen?
Ist das nächstgelegene Fitnesscenter der Kette weiter als 40km entfernt?
Hat man eine neue Anstellung?

Wenn alles mit Ja beantwortet werden kann, dann einfach kündigen. Für diesen Fall wurde doch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Den gewünschten Nachweis beifügen und gut ist.

MFG

Nein, in diesem Falle ist man lediglich nur umgezogen und das weiter als 40km.

Nun läuft o.g. Vertrag aber bis zum 01.11.2014 und die
finanziellen Mittel sind begrenzt und ein Besuch des
Fitnesscenters wegen Entfernung nicht mehr möglich.

Das hat man alles vorher wissen und mitbedenken können.

Im Vertrag wird in einer Klausel beschrieben, dass es nur
möglich ist eine vorzeitige Kündigung zu genehmigen, wenn der
neue Wohnort +40km entfernt ist und dort ein neues
Arbeitsverhältnis
besteht - welches nachzuweisen ist.

Ganz deutliche, nachvollziehbare Kriterien.

Aus
privaten Gründen dürfe man nicht umziehen.

Es heißt wohl vielmehr: Wenn aus privaten Gründen umgezogen wird, ist die Sonderkündigung nicht möglich.
Das Fitnesstudio hat mit Sicherheit kein Interesse daran, jemandem zu verbieten, aus privaten Gründen umzuziehen.

Wenn derjenige seinen Vertrag genauso ungenau gelesen hat, wundert mich nicht, dass er nicht weiß, wie er aus dem Vertrag rauskommt…

Wäre in diesem Falle ein Umzug nicht Grund genug eine
fristlose Kündigung durchzusetzen?

Gibt es denn ein neues Arbeitsverhältnis?
NEIN!!!

Und dann auch noch fristlos kündigen???
Warum denn? Man hat doch gewusst, wann die Prüfung vorbei ist und man möglicherweise wegzieht.

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

Das Fitnesstudio hat einen Vertrag angeboten und man hat die Klauseln akzeptiert.
Wer den Vertrag dann unterschreibt hat doch gewusst, worauf er sich einlässt. Warum soll das für Fitnessstudios nicht gelten?

Gruß, DDD

komische antworten gibt es hier. selbstverständlich ist eine kündigung bei umzug und damit verbundenener unmöglichkeit der nutzung möglich.
siehe:http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-… (weiter unten, bei „Darf ich den Fitnessvertrag kündigen, wenn ich umziehe?“)
oder
http://www.juraforum.de/forum/t/kuendigung-fitnessst…

es gibt genau gar keinen anspruch des studios auf eine bescheinigung eines neuen arbeitsplatzes. das geht das studio ganz einfach nichts an. kommt demnächst dann noch eine nasenkontrolle des neuen partners, wenn man zu dem zieht oder was? die vertragsklausel ist ungültig.

ius cogens vs.ius dispositivum

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

Das Fitnesstudio hat einen Vertrag angeboten und man hat die
Klauseln akzeptiert.
Wer den Vertrag dann unterschreibt hat doch gewusst, worauf er
sich einlässt. Warum soll das für Fitnessstudios nicht gelten?

Ach… So einfach ist das?

Wohl kaum. Kauf Dir mal ein BGB. Und dann liest Du z.B. mal § 305 ff. und setzt Dich mal mit den Begriffen Ius cogens und ius dispositivum auseinander.

Und erst dann solltest Du wieder zur Tastatur greifen um hier Antworten zu verfassen.

Selbstverständlich können vertragliche Vereinbarungen mit geltendem recht kollidieren und dadurch unwirksam werden. Ein ganz normaler Vorgang. Auch in dem hier konkret behandelten Fall scheint die Klausel angreifbar.

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Vielen herzlichen Dank für deine Antwort - das war sehr hilfreich.

Vielen herzlichen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort!

In diesem Falle ist ein Umzug die einzige Wahl des betroffenen, da, wie schon erwähnt, die jetzige Wohnung kurzfristig (zum EIgennutzen) gekündigt wurde und man Unterkunft bei Verwandten gewährt bekommt.
Ansonsten wäre der/die Betroffene gerne weiterhin Mitglied geblieben.