Vorzeitige Kündigung des Untermietervertrags

Es gibt einen Untermietervertrag, der vom 15.10.2008 bis zum 28.2.2009 läuft.

Das Verhältnis der Untermieterin zu den langjährigen WG-Mitbewohnern hat sich seit Dezember dramatisch verschlechtert. Die Untermieterin weiß keinen Grund, da die Mitbewohner mit ihr nicht reden. Denkbar wäre, dass die Mitbewohner unzufrieden sind, da die Untermieterin ca. 3 Mal die Woche Besuch von Ihrem Freund hat. Er kommt allerdings nur zum Übernachten. Wahrscheinlicher liegt der Grund jedoch darin, dass die neue Untermieterin im Zimmer der besten Freundin der Mitbewohner wohnt, die sie nicht ersetzen kann. Sie ist anders als die beste Freundin, das passt den Mitbewohnern nicht.

Die Untermieterin leidet sehr unter dieser Atmosphäre. Sie schreibt gerade an ihrer Diplomarbeit, die zum Ende des Untermietvertrags abgeschlossen sein muss. Die Arbeitsbedingungen sind nervenzerreißend, was sich auf die Qualität der Diplomarbeit auswirkt.

Kann die Untermieterin noch im Januar ausziehen? Wenn nein, was muss gegeben sein, damit dies möglich ist? Muss sie erst eine Kündigung ankündigen?

PS: Der Vater der Mitbewohnerin ist Jurist.

Kann die Untermieterin noch im Januar ausziehen?

Ja natürlich, aber sie hat die Miete bis zum Ende der Befristung,
sprich des MVs zu bezahlen.

Wenn nein,
was muss gegeben sein, damit dies möglich ist?

Finanzielle Mittel um Doppelmiete bezahlen zu können.

Muss sie erst
eine Kündigung ankündigen?

Bei befristeten MV bedarf es normalerweise keiner Kündigung. Das
Mietverhältnis endet zum Ablauf der Befristung. Es sei denn, es steht
im MV etwas anderes. Z.B. dass die Mietzeit befristet ist, sich aber
um … verlängert, wenn nicht…
Jedenfalls denke ich als Nichtjurist, dass dies einzelvertraglich
möglich ist.

Also Aussitzen, oder bezahlen. Mehr Optionen sehe ich nicht.

TM