Hallo liebe WWWler!
In unserem Verwaltervertrag gibt es eine Klausel, die folgendes beinhaltet: „Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grunde möglich.“ Leider konnte ich im Vertrag keinen Passus finden, der beschreibt, was ein wichtiger Grund ist.
Gibt es hierzu eventl. irgend welche Urteile, Gesetzesgrundlagen, ect., die das näher beschreiben?
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Raffael
Hallo Rafael,
einfachstes Beispiel von sehr vielen, im WoEigG stehen im § 27 die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters beschrieben.
Wenn er dagegen verstößt, kann er, ja nach schwere des Verstoßes, fristlos gekündigt werden!
Ich empfehle Dir zusätzlich aber auch noch in den zurückliegenden Gerichtsurteilen zu blättern.
Gruß
Karl-Heinz
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Hi,
ich empfehle dir, dass du dir ein Buch vom Beck Verlag über Eigentumswohnungen besorgst (Taschenbuch). Da gibt es einige Titel. Einfach mal in einer gut sortierten Buchhandlung danach suchen.
Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit einem Verwalter und fühlte mich verantwortlich, da ich Verwaltungsbeirats- vorsitzende bin. Damals habe ich mich entschieden, den Vertrag durchzuhalten und erst für die Neuwahlen eine Alternative zu besorgen. Der Wechsel hat dann auch geklappt.
Viele Grüße
Cirwalda