wir, also meine Schwester und ich, haben für unsere Mutter zum 15. November 2008 eine Ferienwohnung in Überlingen/Bodensee angemietet und einen Vertrag bis 15. März 2009 geschlossen.
Durch großes Glück haben wir nun eine Mietwohnung in unmittelbarer Nähe (andere Straßenseite) unserer Wohnungen für sie gefunden. Und diese Chance habe wir genutzt und die Wohnung zum 16. Januar 2009 angemietet.
Nun die Frage: Was ist geltendes Mietrecht eine vorzeitige Kündigung eines möblierten Zimmers (FeWo) die Fristen betreffend? Im Vertrag ist nichts festgeschrieben. Wir haben die FeWo am 15. Dezember schriftlich gekündigt und um Erstattung/Rückzahlung der Mietkaution in Höhe einer Monatsmiete (Euro 450,-) bei der Schlüsselübergabe am 15. Januar gebeten. Das Problem, der Vermieter will davon nichts wissen und teilte uns die Einbehaltung der Mietkaution schriftlich mit und beruft sich auf irgendwelche dubiosen Tourismus-Paragraphen der Stadt Überlingen.
Darf eine Kaution auf diese Weise überhaupt einbehalten werden? Wir benötigen dieses Geld dringend für die Kaution der neuen Wohnung und stehen im Moment völlig ratlos und verzweifelt da. Könnt Ihr uns helfen? Ich wäre Euch unendlich dankbar.
mal abgesehen davon, daß die faq´s nicht beachtet wurden, ggfs. daher dieses posting gelöscht/gesperrt wird, hier der versuch, den tatbestand ein wenig auseinanderzuklamüsern:
so ganz eindeutig ist nach dem posting nicht, was genau jetzt angemietet wurde.
ein zimmer? dann ist es keine fe-wo, denn zu einer fe-wo gehört mindestens eine kü-zeile und ein bad/wc.
wäre es ein zimmer, könnte man sich auf untermietverhältnis berufen. dann wäre eine vorzeitige kündigung (vor dem 15.3.) durchziehbar.
wäre es eine fe-wo, gelten andere bestimmungen und gesetzmäßigkeiten. hier würde eine fe-wo bewußt bis zum 15.3. angemietet, also müßte sie auch bis dahin bezahlt werden, ob man sie nutzte oder nicht. hier obläge es der freundlichkeit und dem entgegenkommen des vermieters, das anmietverhältnis vorzeitig (also vor dem 15.3.) zu beenden. mögliche ausfallentschädigungen (sofern die fe-wo nicht oder nicht vollständig im vorzeitig gekündigten zeitraum weitervermietet werden könnte, könnte sich der fe-wo-vermieter wohl vorbehalten).
die zahlung einer kaution könnte darauf hindeuten, daß außer der anmietung einer fe-wo dann doch noch ein vertrag geschlossen worden sein könnte, der zumindest auf ein zeitmietverhältnis hindeutet. dann aber würde es besonders schwierig, denn ein zeitlich befristetes mietverhältnis wäre nur unter ganz besonderen umständen außerordentlich kündbar, die ich aus den schilderungen aber nicht erkennen kann.
to cut the long story short: ich würde mal mit dem vermieter bei einem gläschen in ruhe reden, vielleicht ließe er sich noch erweichen…