Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags

Da unser Internet (wenn auch nur für ca. eine Minute) immer mal wieder (oder auch mal alle halbe stunde) ausfällt und die Download-Rate meistens so um die 300kbits/s liegt (bei DSL 6000)(der Upload bei 40-50kbits/s) und nebenbei bemerkt auch zu teuer ist, ist die Frage, ob diese Downloadgeschwindigkeit und die Ausfälle ein Kündigungsgrund (ohne lange Frist) ist. Anbieter ist Versatel.

Nein du mußt eine Störung melden, bzw. mehrere.
Der Anbieter muß dann die Störung beheben.
Entweder schickt er einen Techniker der die Leitung überprüft oder er beschränkt die DSL Geschwindigkeit so, daß es stabil läuft. Dieses liegt meistens an der sehr langen Leitung (TAL) von der Vermittlungsstelle bis zu deinem Haus.Das Signal wird schwächer umso länger die DSL Leitung ist. Dann muß man drosseln, solange bis es stabil läuft.
Oftmals liegt der Fehler aber beim Kunden selbst. D.h. es wird nicht das original DSL Kabel benutzt, sondern ein längeres. Dieses führt unweigerlich zu Abbrüchen. Oder Kunden haben parallel geschaltete TAE Dosen in der Wohnung usw.

Hi, Sie müssen ihrem Anbieter die Möglichkeit bieten, den Anschluss „entstören“ zu können. Da aber solche Angebote immer mit dem Slogan „bis zu 6000kbit/s“ beworben werden, sehe ich keine grossen Chancen für Sie vorzeitig aus dem Vertrag rauszukommen. Aber genauere Angaben zu Vertragsrecht, kann Ihnen eh nur ein Anwalt geben.

hallo

sicher kündigungsgrund!

  1. einschreiben mit fehlerbeschreibung, fristsetzung min2 wochen

  2. einschreiben…2 fristsetzung min 2 wochen

  3. kündigung zum…widerruf einzugsermächtigung

und nicht irre machen lassen von drohschreiben…

gruss peter

ach ja…vergessen.

beweise sichern, unabhängige zeugen suchen, datum uhrzeit und dsl speed protokollieren…jeweils min. 5 fälle zwischen den fristsetzungen…

aber jetzt…bye…peter

hallo

sicher kündigungsgrund!

  1. einschreiben mit fehlerbeschreibung, fristsetzung min2 wochen

  2. einschreiben…2 fristsetzung min 2 wochen

  3. kündigung zum…widerruf einzugsermächtigung

und nicht irre machen lassen von drohschreiben…

gruss peter

Hallo, tut mir leid, mit verträgen kenne ich mich nicht aus, mfg bluebird

dazu kann ich leider keine Antwort geben, denke wenn alle Stricke reißen, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Nachdem du dem Anbieter den Mangel angezeigt hast und MEHRFACH auf Beseitigung des Mangels bestanden hast, könntest du als letzten Schritt nach nichterfolgter/erfolgloser Mangelbeseitigung eine Kündigung durchführen…
Frage: sieht der Anbieter den Mangel ein? wenn ja sollte es keine Probleme geben.
Die andere Frage ist: gibt es eine bessere Altenative?
Da alle nur mit Wasser kochen ist meine Erfahrung, dass andere auch keinen Besseren Dienst anbieten. Manche sind nur erlicher und preisen nicht die Höchstgeschwindigkeit aus.

Hallo MChrisp,

so einfach ist das nicht.
Zum einen steht sicher im Vertrag drin, dass du bis zu DSL 6000 bekommst. 6000 ist als Maximalgeschwindigkeit angegeben. Wenn du bei Vertragsabschluss nicht explizit ausgeschlossen hast, auch bei niedrigerer Geschwindigkeit angeschlossen zu werden, kannst du da nichts machen.
Wenn das Internet Aussetzer hat, kann das entweder an der Leitung oder am Router liegen. Auch hier ist bei Problemen nicht sofort eine Kündigung möglich.
Kontaktiere deinen Anbieter, schildere dein Anliegen. Nur so kann der Fehler behoben werden. Wenn der Router die Fehlerquelle ist, kann dieser repariert oder getauscht werden. Du hast ja 2 Jahre Gewährleistung auf den Router. Ansprechpartner ist hier dein Händler (sofern das Teil von Versatel zugeschickt wurde, natürlich deine Versatel-Hotline). Es gibt kein Anrecht auf Vor-Ort-Tausch, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde. Mit etwas Glück hat dein Händler aber ein Leihgerät für dich (auch hier: kein Recht darauf, das ist nur Kulanz).

Erst wenn nach mehrfachen Versuchen kein normaler DSL-Betrieb möglich ist, kann man eine außerordentliche Kündigung in Betracht ziehen. Dies sehe ich bei Unterbrechungen von 1 Minute und der von dir geschilderten Geschwindigkeit aber noch nicht gegeben.

Viele Grüße

Heike

Nein, dies auf keinen Fall. Zunächst muss der Anbieter über dieses Problem informiert werden und ihm die Chance gegeben werden, deine Leitung zu stabilisieren. Für den Preis kannst eher nur du alleine was. Das war dir im Vorwege ja bekannt und ist nicht plötzlich ohne dein Wissen eingekippt worden.

Bist du hier sicher, dass es wirklich am Anbieter liegt oder nicht doch vielleicht an deiner Umgebung?

Hallo MChrisp,
dazu kann ich leider nichts sagen, ich musste bei einem Wechsel immer die gesamte Vertragslänge abwarten.
Ob das allerdings bei Deinen Störungen nicht anders geht, vermag ich nicht zu sagen. Versuchs doch einfach mal.
Gruß Buerol

Sie können höchstens Versatel Vertragsverletzung vorwerfen und so Außerordentlich , per Einschreiben mit Rückantwort Kundigen-- Genaue Formular gibt es dafür im Internet !
Mit freundlichen Grüße,
Guy Slambouck
Remscheid